Dinslaken/Duisburg 53-Jähriger muss drei Jahre und neun Monate in Haft

Dinslaken/Duisburg · Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer in 21 Fällen sexuell missbraucht hat.

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte das Landgericht Duisburg gestern einen 53-jährigen Mann aus Hiesfeld zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre in seiner Wohnung in 21 Fällen an einem zu Beginn der Taten erst zwölf Jahre alten Jungen vergangen hatte. Zwei weitere Tatkomplexe, bei denen dem Angeklagten vorgeworfen wurde, auch die jüngere Schwester des Opfers und einen weiteren Jungen zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben, stellte die Strafkammer ein.

Eine Verurteilung auch in diesen Punkten hätte am Strafmaß kaum etwas geändert, lautete die Begründung. Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte der Angeklagte, wie berichtet, ein weitgehendes Geständnis abgelegt und zugegeben, mit dem Sohn einer Bekannten Sex gehabt zu haben. Die Taten sollen zwischen 2009 und 2015 begangen worden sein. Mehrfach hatte das Kind ihn besucht und auch in der Wohnung des 53-Jährigen übernachtet. Der Mann war mit der Mutter des Opfers befreundet. Im Sommer 2009 soll sich der Angeklagte auf der Couch im Wohnzimmer erstmals seinem Opfergenähert haben. "Mir ist inzwischen klar, was ich verbrochen habe", so der Angeklagte, der angab, homosexuell, aber nicht pädophil veranlagt zu sein. Er setze sich inzwischen mit den Taten auseinander. "Ich arbeite daran."

Mit dem Urteil blieb die Kammer nur unwesentlich unter dem, was der Staatsanwalt als Strafe gefordert hatte. Zu Gunsten des 53-Jährigen wertete das Gericht, dass dieser in der Vergangenheit nur geringfügig mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und ein Geständnis abgelegt hatte. Strafverschärfend wirkten sich jedoch die gravierenden Folgen der Taten aus: Der heute 19 Jahre alte Hauptbelastungszeuge wird therapeutisch behandelt, leidet unter Angstzuständen und Schlafstörungen. Wie das Missbrauchsopfer vor Gericht ausgesagt hatte, hat es sich erst lange nach den Taten einer Freundin anvertraut, dann seiner Familie. Schließlich ging er zur Polizei.

Ein weiterer schwerwiegender Punkt für das Gericht bei seiner Urteilsfindung: "Der Angeklagte hat das Vertrauen der Eltern des Jungen schändlich missbraucht", so der Vorsitzende.

(bm)
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