Voerde/Dinslaken/Duisburg 15 Monate Haft für brutale Schläge mit einer Holzlatte

Voerde/Dinslaken/Duisburg · Opfer erlitt Frakturen und ein Schädel-Hirn-Trauma. Das Landgericht mindert Strafe nur geringfügig.

Die Berufung war für den Angeklagten weniger erfolgreich als erhofft. Mit lediglich drei Monaten weniger Haft endete für einen Dinslakener eine mehrtägige Verhandlung. Das Duisburger Landgericht senkte die Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls von 18 Monaten auf 15 Monate. Bewährung gab es trotzdem nicht.

Allerdings hat der vorbestrafte 28-Jährige inzwischen auch schon über die Hälfte der Haftzeit verbüßt. Der Dinslakener versprach, jetzt eine Anti-Gewalt-Therapie zu machen und an seinem Alkoholproblem zu arbeiten. Der schwerste der ursprünglich drei Vorwürfe liegt schon fast drei Jahre zurück. Der Angeklagte hatte in Voerde einen Mann mit einer Holzlatte geschlagen und ihn übel zugerichtet.

Sein Opfer erlitt schwere Verletzungen am Kopf, unter anderem mehrere Frakturen und ein Schädel-Hirn-Trauma. Kurz vor der Tat hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben zehn Flaschen Bier und Hochprozentiges getrunken. Ein Sachverständigen-Gutachten ging dennoch nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte hatte den Schlag zwar eingeräumt, allerdings von Notwehr gesprochen. Eine Notwehrlage konnte aber auch das Duisburger Landgericht in zweiter Instanz nicht erkennen.

Das spätere Opfer, ein 42-Jähriger aus Voerde, hatte gemeinsam mit dem Angeklagten Alkohol getrunken und später mit einem Baseballschläger auf Laternen eingeschlagen. Dass er auch dem Angeklagten mit dem Schläger auflauerte, bestätigte sich nicht.

Fest stand jedoch, dass der Dinslakener sich eine Holzlatte gegriffen und damit auf den Kopf des Mannes eingeschlagen hatte. "Notwehr ist hier wohl nicht anzunehmen", folgerte auch sein Verteidiger. Man müsse von einer aggressiv aufgeheizten Stimmung sprechen. Sein Mandant habe aber nicht gezielt auf den Kopf geschlagen, es sei eher "ein waagerechter Schwinger" gewesen.

Auch der Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort: "Es war echt nicht meine Absicht, ihn auf den Kopf zu treffen."

Das habe er aber in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte ein Jahr und fünf Monate Haft und fügte hinzu: "Eine Bewährung kommt hier nicht in Betracht."

Mit dem Urteil wurde der 28-Jährige außerdem wegen Diebstahls verurteilt. Er war in mehrere Kellerräume in Dinslaken eingedrungen, um Musikgeräte zu stehlen. Ein weiterer Vorwurf wurde indes eingestellt. Dabei war es um Schläge mit einer Eisenstange gegangen. Ein Zeuge hatte beteuert, dass der Angeklagte ihm mit einem weiteren bewaffneten Mann auflauerte und mit einer Eisenstange zuschlug. Mit einer Gehirnerschütterung und Prellungen sei er vergleichsweise glimpflich davongekommen. Vor Gericht konnte das Opfer sich an Einzelheiten allerdings nicht mehr erinnern.

(RP)
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