Tönisvorst Stadt-Mitarbeiter: Mittagessen für Gefälligkeiten?

Tönisvorst · Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Tönisvorst soll bei einem Imbiss vergünstigte Speisen bekommen und im Gegenzug dessen Kunden im Halteverbot parken gelassen haben. Dem 51-Jährigen wurde daraufhin gekündigt, er klagte jedoch auf Wiedereinstellung. Nun entschied das Arbeitsgericht Krefeld, dass die Kündigung rechtens war.

Mitarbeiter, die ebenfalls im Ordnungsdienst unterwegs waren, hatten ausgesagt, es habe im besagten Imbiss Pauschalpreise gegeben. Ein Zeuge gab an, in Uniform habe er weniger bezahlen müssen, als wenn er privat dort Essen bestellt habe. Das bestritt der Imbiss-Betreiber. Er erklärte, die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes hätten regulär wie andere Kunden auch bezahlen müssen. Der entlassene Mitarbeiter sei magenkrank gewesen und habe oft nur eine halbe Portion essen wollen - die entsprechend reduziert gewesen sei. Der Anwalt der Stadt hielt die Aussage des Zeugen für "glatt gelogen". Der gekündigte Mitarbeiter kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

(brink)
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