Düsseldorf Staatsanwaltschaft stellt Wendt-Ermittlungen ein

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Untreue-Ermittlungen im Fall des Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt eingestellt. Den für die Besoldung Verantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen, sagte gestern ein Behördensprecher.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte in NRW zehn Jahre lang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet. Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes NRW bewusst in Kauf genommen hätten, habe es nicht gegeben, hieß es.

Es habe sich um eine jahrelange, auch in anderen Bundesländern so gehandhabte Praxis gehandelt - mit dem Ziel, den Gewerkschaftschefs die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.

Die Konkurrenzgewerkschaft GdP hatte hingegen betont, ihren Vorsitzenden stets aus Gewerkschaftsmitteln bezahlt zu haben. "Das muss auch so sein, damit er unabhängig ist. Man kann den Gewerkschaftschef doch nicht vom Arbeitgeber bezahlen lassen", sagte gestern ein GdP-Sprecher.

Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantworten hat, war zuvor im Landtagswahlkampf heftig gestritten worden. Die SPD hatte auch einen Untersuchungssauschuss nicht ausgeschlossen.

Wendt soll zudem ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Der ehemalige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte nach Bekanntwerden der Besoldungsaffäre betont, keine Entscheidung zur Besoldung oder Freistellung Wendts getroffen und auch nicht mit ihm darüber geredet zu haben. Sein FDP-Vorgänger Ingo Wolf hatte ebenfalls erklärt, dass es zwischen ihm und Wendt keine Absprachen gegeben habe.

Eine Ermittlungskommission des Landeskriminalamts NRW hatte den Fall untersucht. In gleicher Sache war auch ein Verwaltungsermittlungsverfahren eingeleitet worden.

(dpa)
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