So laut dürfen Tiere sein

hunde Ständiges Gebell müssen Nachbarn nicht ertragen. Werden Anwohner über einen Zeitraum von zwei Jahren durch ständiges Hundebellen erheblich in ihrer Ruhe gestört, und gelingt es dem Besitzer der Tiere in dieser Zeit nicht, sie wenigstens in den Ruhezeiten "ruhig zu stellen", so darf die Behörde die Hunde einziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall ging es um zwei Dobermänner, die ein Grundstück bewachen sollten, auf dem sich eine Gaststätte befand – und dabei rund um die Uhr bellten (OVG der Hansestadt Bremen, 1 B 215/09).

Vögel Exoten dürfen nur begrenzt lärmen. Zwar ist es im Grundsatz hinzunehmen, wenn vom Nachbargrundstück aus Vogelgezwitscher dringt. Hält der Nachbar in einer Außenvoliere aber mehrere Papageien, so handelt es sich dabei aber um exotische Tiere, deren Geschrei anders klinge als das von einheimischen Vögeln, befand das Landgericht Hannover. Der Lärm sei nur in begrenztem Zeitrahmen hinzunehmen. Die Richter hielten eine Obergrenze von zwei Stunden täglich für angemessen. Wie es der Vogelbesitzer schaffe, die Tiere ruhig zu stellen, sei sein Problem (LG Hannover, 16 S 44/08).

Pferde Pferde dürfen nicht in unbegrenzter Anzahl gehalten werden – zumindest nicht in einem Wohngebiet. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ein Ehepaar hatte auf seinem Grundstück in Ställen acht Pferde sowie im Wohnhaus sechs Afghanen-Hunde gehalten. Nachdem die Behörden die Zahl der Tiere beschränken wollten, zog das Paar vor Gericht – und scheiterte. Die Richter begründeten das unter anderem damit, dass der Hof in einem Wohngebiet liegt und Nachbarn Lärm- und Geruchsbelästigungen beklagten (Niedersächsisches OVG, 1 ME 233/08). Text: W. Büser

(RP)
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