Schulweg 17 Meter zu kurz für Freiticket

Münster (dpa). Ein Grundschüler bekommt zu Recht kein Busticket von der Stadt, weil sein Weg zum Unterricht dafür 17 Meter zu kurz ist. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster gestern entschieden.

In dem bizarren Rechtsstreit ging es um die genaue Messung der Stadt Ibbenbüren: Denn wäre der Weg 2000 Meter lang, würde die Stadt die Kosten von jährlich 390 Euro für das Schülerticket übernehmen. Zum Nachteil für die Familie aus Ibbenbüren ist es aber von der Haustür zum Grundstück der Schule nur 1983 Meter weit. Die Eltern maßen anders – vergeblich.

(RP)
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