Düsseldorf Schulen in NRW dürfen ortsfremde Schüler abweisen

Düsseldorf · Eine Schule kann Schülern, die in einer anderen Gemeinde leben, künftig die Aufnahme verweigern. "Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, haben gemeindeeigene Schülerinnen und Schüler den Vorzug", sagte eine Sprecherin des NRW-Schulministeriums.

Zur rechtlichen Klarstellung dieses Sachverhalts haben SPD, Grüne und auch die CDU, die am Schulkompromiss von 2011 beteiligt war, eine Gesetzesänderung vorgelegt. Demnach können die Schulen von der Neuregelung, auf die die kommunalen Spitzenverbände gedrängt haben, aber nur dann Gebrauch machen, wenn der Schulträger – das ist in den meisten Fällen die Kommune – dies beschlossen hat. Dieser Beschluss bindet dann die jeweilige Schulleitung.

Auslöser der Novelle ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Es hatte 2013 Eltern aus Meerbusch und Krefeld Recht gegeben. Diese wollten ihre Kinder auf ein Düsseldorfer Gymnasium schicken, waren dort aber abgewiesen worden. Da auch die Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Eltern entschied, wandten diese sich – erfolglos – an das Verwaltungsgericht. Erst vor dem OVG obsiegten die Eltern. Danach wurde der Ruf nach einer Klarstellung laut.

(RP)
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