Viersen Schäden innerhalb von drei Tagen melden

Viersen · Die kontrollierte Sprengung der Bombe in der Viersener Innenstadt hat an umliegenden Häusern teils erhebliche Schäden verursacht. Für Betroffene ist es nun besonders wichtig, wer ihnen den Schaden ersetzt.

Kriegsausschussklausel Prinzipiell tritt in solchen Fällen die Feuerversicherung ein. "Es gibt zwar in den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes eine Kriegsausschussklausel, doch die meisten Versicherer wenden diese nicht an", klärt der Mönchengladbacher Versicherungs-Experte Horst Pawlik auf.

Für Hausbesitzer Sie brauchen eine Wohngebäudeversicherung, um die Schäden einer Bombenexplosion abzudecken; 80 Prozent haben entsprechende Vorsorge getroffen. Je nach Art des entstandenen Schadens greifen bestimmte Versicherungstypen: Bei Schäden am Haus ist es die Gebäudeversicherung, bei der Inneneinrichtung die Hausratversicherung.

Für Mieter und Unternehmer Für sie ist die Hausratversicherung entscheidend. Eine Ertragsausfallversicherung hilft hingegen beim Ausfall der Unternehmerumsätze.

Kleinere Schäden Falls durch die Explosion Fensterscheiben zu Bruch gehen, greift nicht die separate Glasversicherung; das ist Sache des Gebäudeversicherers. Wenn geparkte Autos durch herumgewirbelten Sand Blessuren erlitten haben, haftet die Teilkasko dafür.

Fotos machen Betroffene sollten den Schaden fotografieren – aber nur wenn dafür keine gefährlichen Manöver nötig sind. "Jede Dokumentation ist hilfreich, denn der Betroffene muss den Schaden nachweisen, um Ansprüche geltend zu machen", erklärt Pawlik.

Schnell melden Innerhalb von drei Tagen sollte die Versicherung benachrichtigt werden. Wenn jemand den Schaden erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub feststellt, setzt die Frist erst dann ein.

(RP)
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