Düsseldorf Regeln für Waldbesucher

Düsseldorf · Angesichts der hohen Waldbrandgefahr ruft der Landesbetrieb Wald und Holz NRW alle Waldbesucher auf, Vorschriften zu beachten und aufmerksam zu sein. Von Anfang März bis Ende Oktober gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Wäldern absolutes Rauchverbot, denn oft seien nicht richtig ausgemachte Zigaretten Ursache für Waldbrände, sagt Christoph Grüner, Sprecher des Landesbetriebs. Gegrillt werden darf nur auf dafür ausgewiesen Plätzen. Im Wald und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald ist offenes Feuer ganzjährig untersagt. Gefährlich werden könne es auch, wenn Fahrzeuge mit heißem Katalysator auf trockenen Feldern oder Feldwegen abgestellt werden.

Spaziergänger sollten in Waldnähe auf möglichen Rauch achten und auf jeden Fall ein Handy bei sich tragen, um im Notfall sofort die Feuerwehr alarmieren zu können. "Das hat uns in der Vergangenheit häufig geholfen, schnell zu reagieren und größere Brände zu verhindern", sagt Grüner.

(RP)
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