Prozess: Attacke mit Brotmesser und Skalpell

Gegen die Verurteilung als Dieb von Altmetall und von Grabschmuck von einem Friedhof sowie bei Krebskranken in deren Klinikzimmer wehrte sich ein 23-Jähriger gestern vor dem Amtsgericht nicht. Er lehnte es aber ab, zusätzlich dafür bestraft zu werden, einen Fahrgast in der Rheinbahn mit einem Skalpell bedroht, eine Frau in einer Pizzeria mit einem Messer an der Hand verletzt und eine andere Frau an einer Bushaltestelle getreten und geschlagen zu haben. Zum Urteil kam das Gericht auch deshalb nicht, weil noch weitere Zeugen gehört werden müssen.

Von Bedrohung, gefährlichen Körperverletzungen über Einbruch bis hin zu Metalldiebstählen aus Firmen, von einem Privatgrundstück und einer Grabstelle am Eller Friedhof reichten die Vorwürfe, die in vier Anklageschriften quer durch das Strafgesetzbuch führten. Sogar in die MNR-Klinik der Uni war der Angeklagte spätnachts eingestiegen, hatte dort den Klinikschrank eines Professors aufgebrochen und dann einen schlafenden Krebspatienten in dessen Zimmer ausgeplündert. "Ich war in der Nähe, hatte Alkohol getrunken, mich dann verlaufen und fand überall offene Türen", so der Angeklagte achselzuckend. "Ich hatte einfach zu viel Alkohol intus, bin deswegen jetzt in Bedburg-Hau." An die Diebstähle in der Klinik habe er "gar keine Erinnerung" mehr. Aber dass er in den Wochen und Monaten vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie mehrfach und grundlos Leute attackiert haben soll – das sei "nicht richtig", beteuerte er. Zeugen aus der Rheinbahn widersprachen seiner Version.

Frühmorgens habe er sich in der Bahn über eine telefonierende Frau aufgeregt, habe sie dann angebrüllt. Als einer ihrer Begleiter einschritt, soll er den Zeugen mit einer skalpellartig dünnen Klinge am Hals bedroht haben. "Stimmt nicht", winkte der 23-Jährige ab. Nur zu einem "Gerangel" mit anderen Fahrgästen sei es gekommen – ein Messer oder Skalpell sei bei ihm aber nie gefunden worden.

Ob das so stimmt und was es mit den weiteren Vorwürfen von Körperverletzungen auf sich hat, will das Gericht beim nächsten Prozesstag Mitte Juli klären. Dann soll auch ein behandelnder Arzt aus Bedburg-Hau zur Schuldfähigkeit des alkoholabhängigen Angeklagten befragt werden.

(RP/top)
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