Prozess: 65-Jährige soll Mutter erstickt haben

Nach Jahren der aufopferungsvollen Betreuung ihrer schwer pflegebedürftigen Mutter soll eine 65-jährige Rentnerin Anfang Mai 2010 die Nerven verloren und ihre 89-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung mit einem Handtuch erstickt haben. Wegen Totschlags in einem minder schweren Fall hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen die Tochter vor dem Landgericht erhoben. Doch ob diese Anklage vom Gericht zugelassen wird und wann der Fall zur Verhandlung kommt, ist noch ungewiss. Ein Bestattungsunternehmer, den die Tochter damals mit der Beisetzung ihrer Mutter beauftragt hatte, war misstrauisch geworden. Zumal eine ärztliche Sterbeurkunde für die 89-Jährige nicht vorlag. Der Bestatter alarmierte daher die Polizei, die Beamten nahmen Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts auf. Ihr Verdacht: Die Tochter ist durch die Anstrengungen der jahrelangen Pflege ihrer Mutter in der Derendorfer Wohnung zuletzt völlig überfordert gewesen, hat die 89-Jährige deshalb in deren Bett mit einem Handtuch erstickt.

Um das Verbrechen zu vertuschen, habe sie danach keinen Arzt, sondern gleich einen Bestatter gerufen. Die Ermittler teilten wenig später mit, die 65-Jährige habe diese Version in einem Geständnis auch bestätigt. Da bei der Rentnerin keine Fluchtgefahr bestand und sie bisher nicht vorbestraft ist, kam sie damals kurz nach ihrer Festnahme bereits wieder auf freien Fuß.

Nach RP-Informationen soll sich die Beschuldigte inzwischen jedoch von ihrer früheren Aussage distanziert haben. Ob jetzt trotzdem ein Schuldnachweis allein durch Indizien gelingen kann – womöglich durch die Obduktionsergebnisse der Gerichtsmedizin – ist derzeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft blieb jedenfalls bei ihrem anfänglichen Tatverdacht und hat beim Schwurgericht nun eine entsprechende Totschlags-Anklage gegen die 65-jährige Tochter der Pflegepatientin vorgelegt. Ob diese Anklage dem Gericht aber stichhaltig erscheint und auf dieser Basis eine Verurteilung der Tochter zu erwarten ist, prüft das Landgericht derzeit noch. Sobald über die Zulassung der Anklage entschieden ist, legt das Gericht dann auch die genauen Prozesstermine fest.

(RP)
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