Düsseldorf Polizei in NRW plädiert für Schleierfahndung

Düsseldorf · In NRW darf die Polizei nur bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Fahrzeuge anhalten. Personenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht (Schleierfahndung) sind ihr untersagt. Die CDU hat die Landesregierung mit Blick auf mobile Einbrecherbanden zu einer Kehrtwende aufgefordert.

Dieser Forderung haben sich jetzt die Polizeigewerkschaften angeschlossen. Die Polizei müsse die Befugnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle erhalten, betonte die Deutsche Polizeigewerkschaft. Innenminister Ralf Jäger (SPD) bekräftigte dagegen seine ablehnende Haltung: "Die NRW-Polizei kontrolliert gezielt Personen und Fahrzeuge - nicht nur in Grenzregionen. Diese zielgerichteten Kontrollen sind effizienter als aufwendige Kontrollen ohne konkreten Anlass."

(hüw)
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