Laufende Gerichtsverfahren Zensus 2011: NRW-Gericht stoppt Datenlöschung
Münster · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die geplante Löschung von Volkszählungsdaten gestoppt. Wegen offener Gerichtsverfahren dürfe das Landesamt für Statistik die Daten des Zensus 2011 nicht löschen, ordnete das Gericht an.
Dies betrifft sämtliche Zensus-Daten der Gemeinden Baesweiler, Bad Münstereifel, Aachen, Geilenkirchen und Buchholz. Die Daten seien aufzubewahren, bis über die Klagen gegen die auf Basis des Zensus festgestellten Einwohnerzahlen rechtskräftig entschieden sei.
Das Gericht gab damit den klagenden Kommunen Recht. Das Landesamt hatte argumentiert, zur Löschung der Daten bis zum 9. Mai 2015 gesetzlich verpflichtet zu sein. Die Kommunen zweifeln die Korrektheit der Einwohnerzahlen an. Als Kennzahlen haben sie für die Steuer-Zuweisungen der Kommunen erhebliche finanzielle Bedeutung.