Frau in den Rücken gestochen 21-Jähriger nach Messerangriff in Wuppertal eingewiesen

Wuppertal · Der 21-Jährige war zur Tatzeit an Schizophrenie erkrankt und sei deswegen unzweifelhaft schuldunfähig. Von ihm gehe aber eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, befand das Landgericht Wuppertal.

Einsatzfahrzeuge der Polizei stehen vor dem Haus der Integration in Wuppertal.

Einsatzfahrzeuge der Polizei stehen vor dem Haus der Integration in Wuppertal.

Foto: dpa/Claudia Otte

Nach dem Messerangriff auf eine Mitarbeiterin des Wuppertaler Ausländeramtes ist der 21-jährige Messerstecher in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Das hat ein Sprecher des Wuppertaler Landgerichts am Montag auf Anfrage mitgeteilt. Der Mann war zur Tatzeit an Schizophrenie erkrankt und sei deswegen unzweifelhaft schuldunfähig. Von ihm gehe aber eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, befand das Gericht. Die „Westdeutsche Zeitung“ hatte zuvor über die Entscheidung berichtet.

Am 12. August war der Mann im Ausländeramt von hinten an die 25-jährige Mitarbeiterin herangetreten und hatte ihr mit einem Küchenmesser bis zu drei Zentimeter tief in den Rücken gestochen. Nach zwei Stichen habe er das Messer weggelegt und sich widerstandslos festnehmen lassen.

Zuvor soll sich der inzwischen 21-jährige Syrer über einen Rückforderungsbescheid des Jobcenters geärgert haben. Er habe ein Zeichen an Politik und Justiz senden wollen, so nicht mit Flüchtlingen umzugehen, hatte die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt berichtet.

Seine Mutter hatte als Zeugin ausgesagt, ihr Sohn sei seelisch krank. Er habe Medikamente verschrieben bekommen, diese aber vor der Tat nicht mehr eingenommen. Sein Vater hatte ebenfalls berichtet, das Verhalten seines Sohnes sei nicht normal.

Die Rückforderungen des Jobcenters seien zwar tatsächlich fehlerhaft und ungerechtfertigt gewesen, wie sich inzwischen gezeigt habe. Mit so einer Reaktion seines Sohnes habe er dennoch nicht gerechnet. Die schwer verletzte Mitarbeiterin des Ausländeramtes hatte berichtet, es gehe ihr auch ein halbes Jahr nach der Tat schlecht: Sie könne weiterhin nicht arbeiten und schaffe es nicht, das Gebäude zu betreten.

(albu/dpa)
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