Prozess in Wuppertal "Er schämt sich, die Angehörigen der Opfer zu treffen"

Ein 42-Jähriger soll in einem sozialtherapeutischen Wohnheim in Wuppertal drei Mitbewohner getötet haben. Nun startet der Prozess. Doch der Beschuldigte ist schwer krank und kann deshalb wohl nicht verurteilt werden.

 Der Angeklagte hält sich im Landgericht in Wuppertal einen Aktendeckel vor sein Gesicht, während sein Anwalt Jan Eils neben ihm steht.

Der Angeklagte hält sich im Landgericht in Wuppertal einen Aktendeckel vor sein Gesicht, während sein Anwalt Jan Eils neben ihm steht.

Foto: Ina Fassbender/dpa

Sascha M. hält sich eine Aktenmappe vor das Gesicht, als er am Freitagmorgen den Gerichtssaal im Wuppertaler Landgericht betritt. Sein Verteidiger redet beruhigend auf den 42-Jährigen ein. Die Kameras klicken. Als die Fotografen den Saal verlassen, legt M. die Mappe weg, er blickt nicht auf. Seine blaue Mütze hat er tief in die Stirn gezogen.

M. soll vor neun Monaten drei Menschen in einem Wohnheim der Diakonie in Wuppertal-Elberfeld getötet haben. Vor der 1. Schwurgerichtskammer hat nun das Sicherungsverfahren wegen dreifachen Totschlags begonnen. M. soll zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein, da er unter einer paranoiden Psychose leiden soll.

M. lebte selbst in der sozialtherapeutischen Einrichtung, als er sich am Abend des 24. Mai mit mehreren Messern bewaffnet haben und in unterschiedlichen Etagen des Gebäudes wahllos auf drei Männer eingestochen haben. Die 38, 52 und 63 Jahre alten Opfer starben. In dem Wohnheim lebten behinderte, psychisch Kranke und suchtkranke Menschen zusammen — mit dem Ziel, irgendwann ihren Alltag wieder selbstständig meistern zu können. Die Polizei war an jenem Mai-Abend gegen 22 Uhr zu dem Wohnheim gerufen worden. Die Beamten entdeckten zwei Tote und durchsuchten das Gebäude mit einem Spezialeinsatzkommando. Dabei wurde das dritte Opfer gefunden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass M. weitere Taten begehen könnte und hält ihn für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sie hat deshalb die Unterbringung des 42-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. M. ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft und war 2002 schon einmal in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Am ersten Verhandlungstag beantragte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren. "Mein Mandant wird sich äußern — sofern ihm dies krankheitsbedingt möglich ist — aber nicht öffentlich", sagte der Rechtsanwalt. M. schäme sich, auf die Angehörigen der Opfer zu treffen, er wäre am liebsten "gar nicht anwesend" und wolle die Verhandlung schnellstmöglich hinter sich bringen.

Die Kammer gab dem Antrag statt — nur das Urteil, das voraussichtlich am 7. März verkündet wird, wird öffentlich sein.

(hsr)
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