Einsicht ab dem 25. März möglich Kölner Erzbistum zeigt zurückgehaltenes Gutachten

Köln · Das Kölner Erzbistum will das bisher zurückgehaltene erste Missbrauchsgutachten ab dem 25. März zur Einsicht auslegen. Nach vorheriger Anmeldung können Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit Einblick nehmen.

 Kardial Woelki ist wegen der stockenden Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Bistum Köln in die Kritik geraten (Archivbild).

Kardial Woelki ist wegen der stockenden Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Bistum Köln in die Kritik geraten (Archivbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das teilte das Erzbistum am Freitag mit. Kardinal Rainer Maria Woelki steht seit Wochen in der Kritik, weil er das von ihm beauftragte Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) wegen rechtlicher Bedenken bisher nicht veröffentlicht hat.

Stattdessen hatte Woelki den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit der Erstellung eines neuen Gutachtens beauftragt. Dieses soll bei einer Pressekonferenz am 18. März präsentiert und dann auf der Internetseite des Erzbistums veröffentlicht werden. Erste „Ergebnisse und Konsequenzen“ aus diesem Gutachten sollen nach Angaben vom Freitag in einer weiteren Pressekonferenz am 23. März vorgestellt werden.

In beiden Gutachten wurde untersucht, wie Verantwortliche des Erzbistums Köln in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester umgegangen sind. Gercke hatte vor einigen Tagen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt, dass er Pflichtverletzungen „noch lebender Amtsträger“ der katholischen Kirche festgestellt habe.

(bsch/dpa)
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