Vorfall in NRW 57-Jähriger tötet Hund mit Messerstichen

Witten · Auf einer beliebten Auslaufwiese im Ruhrgebiet geraten zwei Hunde aneinander. Die beiden sind nicht zu trennen. Dann soll einer der Halter ein Messer gezogen haben und auf den „gegnerischen“ Hund eingestochen haben.

Bei einem Kampf zwischen zwei Hunden auf einer beliebten Auslaufwiese in Witten soll ein 57 Jahre alter Hundebesitzer eines der Tiere mit Messerstichen getötet haben. An dem Kampf am Donnerstagnachmittag waren ein Boxer-Mischling einer 32-jährigen Frau aus Witten und der Zwergspitz-Mischling des Bochumers beteiligt. Beide Halter hätten zunächst versucht, die Tiere „mit einfacher körperlicher Gewalt“ voneinander zu trennen, berichtete die Polizei Bochum. Anschließend habe der Mann mit einem mitgeführten Messer zwei bis drei Mal auf den Hund der Frau eingestochen.

Der Boxer-Mischling habe daraufhin von dem kleineren Hund abgelassen. Das durch die Stiche verletzte Tier starb noch am Abend. Der kleinere Zwergspitz-Mischling habe oberflächliche Verletzungen erlitten, sagte ein Polizeisprecher am Freitag.

Der genaue Tathergang ist noch unklar. Die Polizei geht bisher davon aus, dass beide Hundebesitzer die Wiese aufgesucht hatten, um ihren Tieren Auslauf zu gewähren. Laut einer Zeugenaussage soll sich der Boxer-Bulldoggen-Mischling dann in dem kleineren Hund festgebissen haben. Der Kampf soll in einem wasserführenden Graben stattgefunden haben.

Nach Angaben der Feuerwehr Witten brachte ein Löschfahrzeug den durch Stiche verletzten Hund und dessen Halterin zu einem Tierarzt. Später wurde das Tier der Polizei zufolge noch zu einer Tierklinik gebracht. Dort sei es während einer Notoperation gestorben. Auch der 57-Jährige habe leichte Verletzungen erlitten, unter anderem durch Bisse. Er kam mit einem Rettungswagen zu einer ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Nach einer Anzeige der Hundehalterin habe die Kriminalpolizei Witten jetzt Ermittlungen aufgenommen. Der 57-Jährige stehe unter Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, sagte der Polizeisprecher. Auch habe er vermutlich das Messer nicht bei sich haben dürfen. Es bestehe der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

(mba/dpa)
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