Hagen Wettbürosteuer laut Gutachten verfassungswidrig

Hagen · Nach der Einführung der Hagener Wettbürosteuer stehen weitere NRW-Kommunen in den Startlöchern. Köln, Düsseldorf und Dortmund dagegen wollen dem Beispiel nicht ohne Zögern folgen. Ein Interessenverband der Wettanbieter hat ein Gutachten eingeholt.

Die Hagener Wettbürosteuer hat in Nordrhein-Westfalen viele Kommunen auf die neue Einnahmemöglichkeit aufmerksam gemacht. Während Dortmund dem Beispiel folgen will, winken Köln und Düsseldorf zunächst ab. Viele wollen abwarten, ob die Steuer vor Gericht landet, und was dabei herauskommt. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) in Berlin, eine Interessenvertreter der Wettbüros, hält die neue Steuer für verfassungswidrig und stützt sich auf ein Gutachten einer großen Rechtsanwaltskanzlei vor. Der Verband kündigte zugleich an, dass Mitglieder den Klageweg bestreiten wollten, sobald ein Steuerbescheid vorliege.

Hagen erwartet jährliche Einnahmen von 120.000 Euro. In der Stadt gebe es 16 Wettbüros für Sport- und Pferdewetten. In Zukunft sollen sie 200 Euro monatlich pro 20 Quadratmeter Ladenfläche bezahlen. Dortmund würde nach eigener Rechnung 800.000 Euro einnehmen.

Essen möchte die Steuer offenbar auch, gibt sich aber zurückhaltend. "Während wir an einer Satzung arbeiten, halten wir die juristische Entwicklung im Auge", sagte ein Sprecher. Duisburg will die Steuer ebenso wie Gelsenkirchen prüfen. Der Aufwand müsse aber in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen, heißt es in Gelsenkirchen.
Letztlich müssen man das auch prüfen, weil sonst die Kommunalaufsicht einen vorschnellen Verzicht rügen könnte. Gronau im Kreis Borken will den Punkt möglichst schnell auf die Tagesordnung bringen.

Die Kommunen schauen jetzt vor allem auf die Entwicklung in Hagen. Das Düsseldorfer Innenministerium hatte der Stadt bei der Genehmigung eine Anlage mit einer Einschätzung mitgeschickt. Darin heißt es: Ob die Bewertungen letztlich einer verwaltungsrechtlichen Prüfung Stand halte, könne nicht sicher prognostiziert werden. Mit der Steuer werde juristisches Neuland betreten. "Rechtssicherheit wird voraussichtlich erst nach Vorliegen obergerichtlicher Rechtsprechung erreicht sein." Das änderte nichts an der Genehmigung. "Wir sind unter dem Strich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wettbürosteuer genehmigungsfähig ist", sagte Ministeriumssprecherin Vera Clement.

Der Städte- und Gemeindebund hatte den Mitgliedskommunen bereits empfohlen, erst einmal die wahrscheinliche verwaltungsrechtliche Überprüfung des Hagener Modells abzuwarten.

(lnw)
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