Nach Herztod eines Häftlings in Werl Staatsanwaltschaft ermittelt gegen JVA-Beamten

Werl/Arnsberg · Nach dem plötzlichen Herztod eines 59-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt Werl ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen JVA-Beamten. Er soll zwar nicht für den Tod des Mannes verantwortlich sein, sich aber der Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Justizvollzugsanstalt Werl (Archivbild)

Justizvollzugsanstalt Werl (Archivbild)

Foto: dpa/Jörg Taron

Es werde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt, weil der Beamte den Mann laut einer Zeugenaussage getreten haben soll, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Thomas Poggel, am Mittwoch.

Der JVA-Beamte stehe aber nicht in Verdacht, für den Tod des Mannes verantwortlich zu sein. „Wir ermitteln nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge“, sagte der Oberstaatsanwalt der „Westfalenpost“ (Mittwoch). Bei der Obduktion seien keine Verletzungen festgestellt worden, die mit den geschilderten Tritten in Zusammenhang stehen könnten.

Ende Oktober war der 59-Jähriger einen Tag nach der Einlieferung in das Gefängnis gestorben. Der Mann war herzkrank, die JVA hatte von der Vorerkrankung nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Er sollte eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen für eine offene Geldstrafe.

Der 59-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge in seiner Zelle einen Justizbeamten angegriffen. Er war von mehreren hinzugerufenen Kollegen überwältigt und in einen besonders gesicherten Haftraum gebracht worden. Auf dem Weg zu der Zelle, wo er wenig später das Bewusstsein verlor und starb, soll einer der Beamten zugetreten haben. „Es gibt eine Aussage eines Beamten, dass ein Kollege gegenüber dem Strafgefangenen Gewalt angewandt habe, die nicht gerechtfertigt war“, sagte der Oberstaatsanwalt der Zeitung.

(hsr/dpa)
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