Duisburg/Dinslaken Wendler muss Auskünfte über Plattenverkäufe geben

Duisburg · In dem Verfahren am Landgericht Duisburg, in dem ein ehemaliger Manager von Schlagerstar Michael Wendler 230.000 Euro Provision fordert, ist am Donnerstag ein erstes Teilurteil ergangen. Die Ehefrau von Michael Wendler muss Auskünfte über Plattenverkäufe geben.

 Claudia Wendler wurde dazu verurteilt, Auskünfte über Plattenverkäufe zu geben.

Claudia Wendler wurde dazu verurteilt, Auskünfte über Plattenverkäufe zu geben.

Foto: Marcel Berndt

Am Donnerstag fällte der Richter am Landgericht Duisburg ein erstes Teilurteil in dem Verfahren des ehemaligen Managers gegen die Ehefrau von Michael Wendler. Der Manager fordert 230.000 Euro Honorar und zusätzliche Provision von den Verkäufen der CD "Michael Wendler: Best of Volume 1 (Balladen Edition)". Claudia Wendler, die für die Verträge ihres Mannes zuständig ist, wirft dem Manager Vertragsbruch vor und fordert ihrerseits 65.000 Euro von dem Kläger.

Am Donnerstag verurteilte der Richter die Ehefrau von Michael Wendler dazu, Auskünfte über die Anzahl der verkauften Platten, die Erlöse aus den Downloads und den Nettoumsatz dieser CD zu geben, damit das Gericht und der Manager wissen, um wieviel Geld es sich bei einer solchen Provision handeln würde.

Darüberhinaus wurde der Beschluss erlassen, eine weitere Beweisaufnahme in dem Verfahren zu veranlassen, bei dem weitere Zeugen gehört werden. Außerdem müssen die geladenen Zeugen, die bei dem letzten Termin unentschuldigt gefehlt hatten, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro rechnen.

(ila/rm/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort