Kleve/Weeze Weezer wegen Körperverletzung vor Gericht
Weil er seinen Nachbarn mit einem spitzen Inbusschlüssel attackiert hat, muss sich ein 40 Jahre Weezer am Mittwoch, 21. Dezember, vor dem Landgericht Kleve verantworten.
Gefährliche Körperverletzung mit Verstoß gegen das Waffengesetz - so lautet die Anklage. Der Richter muss zudem klären, ob der Angeklagte an Wahnvorstellungen leidet.
Was war geschehen? Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft stach der Angeklagte am 4. Mai 2010 mehrfach mit einem Inbusschlüssel, den er zuvor angeschliffen und gespitzt hatte, auf seinen Nachbarn, einen seinerzeit 61 Jahre alten Mann, ein. Er fügte ihm Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des linken Arms, der Brust, des Rückens, der Schultern und der Stirn zu.
Hintergrund der Tat, so die Staatsanwaltschaft, bildet eine wahnhafte Störung der Geistestätigkeit des Angeklagten, der glaubte, der Nachbar habe ihm beziehungsweise seiner damaligen Lebensgefährtin geschadet beziehungsweise schaden wollen. Zur Hauptverhandlung ist deshalb auch ein Psychiater als Sachverständiger geladen.
Die Verhandlung am Mittwochmorgen ist übrigens der zweite Versuch. Bereits Ende November war die erste Hauptverhandlung angesetzt, damals ist der Angeklagte allerdings nicht erschienen. Danach wurde er per Haftvbefehl gesucht.