NRW beschließt neues Gesetz WDR-Hörfunk darf künftig nur 75 Minuten täglich werben

Düsseldorf/Köln · Mehr Transparenz, Kontrolle, Staatsferne und weniger Werbung - das soll ein neues WDR-Gesetz bringen, das der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedet hat.

 Tom Buhrow ist nicht erfreut über das neue WDR-Gesetz.

Tom Buhrow ist nicht erfreut über das neue WDR-Gesetz.

Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Die Novelle schließt unter anderem eine Kontrolllücke im Bereich der WDR-Tochtergesellschaften. Denn eine umstrittene Millionen-Gage für Thomas Gottschalk hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Showmaster hatte 2012 die volle Gage erhalten, obwohl seine ARD-Vorabendshow "Gottschalk live" vorzeitig abgesetzt worden war. Die WDR-Aufsichtsgremien waren darüber nicht informiert. Künftig unterliegen Programme ab einem Vertragsvolumen von zwei Millionen Euro den Aufsichtsgremien - auch, wenn sie von oder auf Rechnung von Tochtergesellschaften beauftragt werden.

Ein umstrittener Teil der Novelle ist, dass die Hörfunkwerbung im WDR deutlich verringert wird. "Dies stärkt die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sichert die Medienvielfalt in NRW", begründete Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense (SPD) die Änderung.

WDR-Intendant Tom Buhrow kritisierte hingegen in einer Mitteilung:"Ich halte dies für eine kurzsichtige Entscheidung, die ausschließlich den Interessen der Verleger und unseren kommerziellen Radio-Konkurrenten folgt. Sie geht komplett zu Lasten des WDR." Von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland werde allein der WDR in seinem Aktionsradius beschnitten und sei nun zu schmerzhaften Einschnitten gezwungen.

Der Deutsche Journalisten-Verband NRW forderte die Politik auf, für finanziellen Ausgleich zu sorgen. "Wer den WDR als wesentliche Säule demokratischer Meinungsbildung in NRW sieht, muss ihn auch entsprechend ausstatten", sagte der Vorsitzende Frank Stach einer Mitteilung zufolge.

Die Verbände der Zeitungsverleger und der Betriebsgesellschaften NRW sowie die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßten das Gesetz. Es schaffe "mehr Fairness auf dem nordrhein-westfälischen Hörfunkwerbemarkt", teilten Zeitungsverleger und Betriebsgesellschaften mit. Die APR wünscht sich eine bundeseinheitliche Regelung für die ARD-Radiowerbung nach dem Vorbild des NRW-Gesetzes.

Die Kürzung der Werbezeiten soll in zwei Schritten erfolgen: 2017 zunächst von jetzt 90 Minuten täglich auf 75 Minuten, bis 2019 soll die Gesamtdauer der Werbung nur noch 60 Minuten täglich betragen.
Damit wollen die Regierungsparteien den privaten Lokalsendern helfen, die auf Werbefinanzierung angewiesen seien.

Alle fünf Landtagsfraktionen bekannten sich im Grundsatz zur Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. CDU, FDP und Piraten stimmten aber gegen den Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Sie warfen der Rot-Grün Mutlosigkeit, "Tippelschritte" und indirekte Einflussnahme auf den Rundfunkrat über Verbandsvertreter vor.

Selbst wenn der WDR keine Werbung mehr ausstrahlen dürfe, wären nur drei Prozent seines Gesamtbudgets betroffen, sagte der Piraten-Abgeordnete Lukas Lamla. "Das würde weder die Existenz des WDR gefährden, noch zu Massenentlassungen führen." Nach Angaben des Medienministers liegt der Jahresetat des WDR bei 1,4 Milliarden Euro.

Weitere Änderungen im neuen WDR-Gesetz: Der Rundfunkrat tagt in Zukunft öffentlich und der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat sinkt von knapp 31 auf etwa 22 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom März 2014 mehr Staatsferne bei der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien gefordert und einen Anteil von 33 Prozent an Staatsvertretern für zulässig erklärt.

(felt/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort