Blechen für Wasser? NRW will bestehende Ausnahmen derzeit nicht abschaffen

Düsseldorf · Längst ist Wasser nicht mehr im Übermaß vorhanden. Um einen bewussten Umgang zu befördern, erheben viele Bundesländer schon seit Jahren eine Abgabe auf die Entnahme aus Flüssen, Seen und Grundwasser. Dabei gibt es Ausnahmen. Sie sollen in NRW fürs erste bleiben.

Die Land- und Forstwirtschaft in NRW soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. (Symbolbild)

Die Land- und Forstwirtschaft in NRW soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Arne Dedert

Die Land- und Forstwirtschaft in NRW soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. Dies hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mitgeteilt. Anlass war eine Entscheidung der rheinland-pfälzischen Ampel-Koalition, die ab 2024 die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft kostenpflichtig machen will.

Das Kabinett in Mainz hatte dazu jüngst eine Gesetzesinitiative zum sogenannten Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Eine Streichung von Entgeltbefreiungstatbeständen des nordrhein-westfälischen Wasserentnahmeentgelt-Gesetzes sei derzeit nicht geplant, erklärte ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf.

Das Land NRW erhebt die Wasserabgabe für die Wasserentnahme aus Gewässern seit Februar 2004. Die Abgabe soll einen Anreiz bieten, Wasser wirtschaftlich einzusetzen. Zahlen müssen sie etwa Wasserversorger, Firmen oder Kraftwerksbetreiber. Dagegen ist etwa die Land- und Forstwirtschaft befreit. Auch bei der Nutzung als Löschwasser oder wenn mit dem Wasser Kanäle schiffbar gehalten werden sollen, ist keine Abgabe fällig.

Der Sprecher verwies darauf, dass viele Oberflächengewässer in den langanhaltenden Trockenphasen der Jahre 2018-2020 und erneut 2022 vermehrt Niedrigwasser geführt hätten - mit starken ökologischen Belastungen. Die zuständigen Behörden hätten daraufhin Verfügungen erlassen, die Entnahmen untersagt hätten. „Hierbei wurden in unterschiedlichem Ausmaß Erlaubnisse widerrufen, der Allgemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch eingeschränkt sowie zum Teil Nutzungen untersagt.“

Künftig sollen die Wasserbehörden einheitlicher vorgehen. Dazu sei im Mai ein Erlass des Ministeriums fertiggestellt worden. Geprüft werde auch die Entwicklung eines Grundwasserbewirtschaftungserlasses. Er soll laut Ministerium in Gebieten mit geringen Wasserreserven zusätzliche Nebenbestimmungen bei Entnahmebescheiden ermöglichen.

In den zehn Jahren 2013 bis 2022 kamen den Angaben zufolge durch das Wasserentnahmeentgelt insgesamt 904 Millionen Euro zusammen. Die Mittel seien etwa für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, für Aufgaben der Altlastensanierung und die Gewässerschutzberatung landwirtschaftlicher Betriebe verwendet worden, erklärte der Sprecher. Ein Teil der Einnahmen sei im Landeshaushalt verblieben. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, alle Gewässer bis spätestens 2027 wieder in einen „guten Zustand“ zu bringen.

(kag/dpa)
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