Vorwurf der Vorteilsnahme Prozess gegen Ex-Leitung des Landgestüts geht im April weiter

Warendorf · Am Montag hat der Prozess gegen die ehemalige Leitung des Landgestüts Warendorf begonnen. Den drei Angeklagten wird Vorteilsnahme und Untreue vorgeworfen.

 Die Pferdestatue vor dem Landgestüt in Warendorf.

Die Pferdestatue vor dem Landgestüt in Warendorf.

Foto: dpa, a mg tba

Teure Flugreisen in der ersten Klasse, noble Hotels und VIP-Status auch für die Ehepartner: Drei ehemaligen Führungskräfte des Landgestüts in Warendorf müssen sich seit Montag vor dem Amtsgericht in Warendorf verantworten. Die Staatsanwaltschaft Münster wirft der ehemaligen Leiterin des Landgestüts (53) und dem früheren ersten Hauptberittmeister gemeinschaftliche Vorteilsannahme in vier Fällen vor, dem damaligen stellvertretenden Gestütsleiter Vorteilsannahme in drei Fällen und Untreue.

Zum Prozessauftakt hatte das erweiterte Schöffengericht nach Verlesung der Anklage vorgeschlagen, das Verfahren im Fall von Geständnissen gegen Geldstrafen zwischen 4200 und 12.000 Euro vorzeitig zu beenden. Das lehnten die Angeklagten ab. Jetzt sind bis zum Sommer fünf neue Verhandlungstermine angesetzt. Am 23. April sagt als nächstes ein Zeuge aus dem Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf in Warendorf aus.

Das Gericht muss die Schuldfrage in zwei Komplexen klären: Hauptvorwurf ist, dass die Angeklagten mit einer privaten Firma Geschäfte am Land Nordrhein-Westfalen vorbei in die eigene Tasche gemacht hätten. Laut Anklage wusste das zuständige Ministerium in Düsseldorf zum Beispiel von einer Vereinbarung mit einer Reitsporteinrichtung in Katar nichts. Der Anwalt der ehemaligen Leiterin des Landgestüts widersprach dem allerdings. Es habe durchaus Gespräche dazu gegeben. Bei den Geschäften mit Beratung und Ausbildung waren Gelder in Höhe von mehreren 10.000 Euro geflossen. Teile davon gingen auf Privatkonten.

Unstrittig ist, dass das Land als Träger Nebentätigkeiten in Deutschland mit Kunden des Landgestüts untersagt hatte. Im Fall Katar aber habe nach Aussage des Verteidigers das Landgestüt nicht alle Kundenwünschen erfüllen können. Hier sei die neu gegründete Firma in die Bresche gesprungen, argumentierte Detlev Ströcker als Anwalt der ehemaligen Leiterin.

Zweiter Streitpunkt sind die Einladungen zu teuren Reisen. Nach Ansicht der Kläger ist es in Katar sozial durchaus üblich, dass zu solchen Reisen auch die Ehepartner mit eingeladen werden. Für das Landgestüt hätte es sich negativ ausgewirkt, wenn die westfälischen Pferdeexperten die Einladungen nicht angenommen hätten.

Oberstaatsanwalt Reinhard Brettschneider sieht das allerdings anders. Laut Anklage hatte das Trio zunächst Einladungen erhalten, die nicht für die Partner galten. Erst auf Nachfrage aus Deutschland seien die Flugtickets und Hotelzimmer auf die Partner ausgedehnt worden. Insgesamt seien hier Kosten in Höhe von 49.000 Euro entstanden. "Hier entstand der böse Eindruck der Käuflichkeit", sagte Brettschneider. Von den Angeklagten erntete er damit nur Kopfschütteln.

(cebu)
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