Grill- und Lagerfeuerverbote Hohe Gefahr für Waldbrände in vielen Landesteilen

Bonn · Die Waldbrandgefahr in Deutschland ist zur Zeit hoch. Spaziergänger und Radfahrer dürfen im und am Wald kein Lagerfeuer machen oder grillen, ausgenommen sind ausgewiesene Grillplätze.

 Feuerwehrleute löschen einen Waldbrand (Archivbild)

Feuerwehrleute löschen einen Waldbrand (Archivbild)

Foto: dpa/Christian Pörschmann

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rät, mindestens 100 Meter zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten. Das sei in einigen Bundesländern so auch vorgeschrieben.

Das Hessische Umweltministerium weist außerdem darauf hin, auf Grillplätzen den Funkenflug im Blick zu behalten und Grillfeuer immer richtig zu löschen. Außerdem sollten Flaschen und Glasscherben - auch entlang der Wege im Wald - nicht liegen gelassen werden. Sie wirken unter Umständen im Sonnenlicht wie eine Brennlupe und entfachen Flammen. Wichtig ist natürlich auch, keine Zigaretten wegzuwerfen.

Außerdem gilt ein Rauchverbot unabhängig von der Gefahrenlage - in den meisten Bundesländern den ganzen Sommer über bis 31. Oktober, in Sachsen-Anhalt bis 15. Oktober und in den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig. Darauf weist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bonn hin. In einigen Bundesländern sei ab der Waldbrandwarnstufe 4 auch das Verlassen der Wege untersagt.

Autos mit Katalysatoren sollten nicht im Wald und auf Waldwegen abgestellt werden, da sie während der Fahrt so heiß werden, dass sie auf trockenen Pflanzen Brände verursachen können.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort