Urteil in Münster Vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden

Minden · Volksverhetzung und Fremdenhass: Seine Vorstrafenliste ist lang und die Partei, zu der er gehört, gilt als rechtsextrem. Einem Mitglied Partei "Die Rechte" bleibt in NRW der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen versperrt. Der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, sagten die Richter.

Ein vorbestraftes Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" wird nicht zum zweiten Staatsexamen zugelassen, entschied das Verwaltungsgericht Minden. Es gab am Montag dem Land recht, das dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert hatte.

Die Kammer habe sich auf vorhergehende Entscheidungen im Eilverfahren des Mindener Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster bezogen, sagte ein Gerichtssprecher. Danach sei der Mann unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele. Als Teil einer Partei mit fremdenfeindlichen Positionen trete er zudem aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Staates auf.

Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden, noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen. Der Kläger hatte angegeben Strafverteidiger werden zu wollen. Der Mann hatte gegenüber den Gerichten argumentiert, die Verweigerung der Zulassung sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Er war bei der Hauptverhandlung am Montag nicht anwesend.

Der Kläger war immer wieder mit Neonazi-Parolen und auch Gewalttätigkeiten in Erscheinung getreten. Bis zu deren Verbot durch den NRW-Innenminister im Jahr 2012 hatte er der rechtsextremen "Kameradschaft Hamm" angehört. Später war er Vorstandsmitglied in der Partei "Die Rechte", die nach Angaben des NRW-Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis ist. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus.

Auch mit Gesetzesverstößen fiel er auf: Schon als Jugendlicher wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Auch weil er die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendete, wurde er zur Verantwortung gezogen. Später folgten Verurteilungen wegen Beleidigung, einmal weil er bei einer Neonazi-Demo einen dunkelhäutigen Polizisten beschimpft hatte.

(top/lnw)
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