Initiative aus NRW im Bundesrat NRW kämpft gegen Volksverhetzung und rechte Chats in geschlossenen Gruppen
Düsseldorf/Berlin · Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach hat im Bundesrat eine Gesetzesänderung eingebracht, um besser gegen Volksverhetzung und rechtes Gedankengut in geschlossenen Chatgruppen bei Polizisten und anderen Amtsträgern vorgehen zu können.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach geht weiter intensiv gegen die Verbreitung volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen von Angehörigen im öffentlichen Dienst vor. Das soll künftig im Zusammenhang mit der Dienstausübung auch dann strafbar sein, wenn die Beschäftigten sich in geschlossenen Chatgruppen darüber austauschen. „Es ist unsäglich und inakzeptabel, wenn Polizeibeamte, Justizbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr untereinander volksverhetzende Inhalte oder verfassungswidrige Kennzeichen austauschen“, sagte Limbach.
Limbach brachte am Freitag einen entsprechenden Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verschärfung des Strafgesetzbuches im Bundesrat ein. Der Bundesrat beschloss anschließend mit großer Mehrheit, den Gesetzesentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. „Der Austausch rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Ideologien unter Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst ist keine bloße Meinungsäußerung mehr, sondern ist strafwürdig. Denn diese Art der Kommunikation gefährdet das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit des öffentlichen Dienstes“, sagte Limbach unserer Redaktion. Nur mit einem entschlossenen und nachdrücklichen Durchgreifen werde es gelingen, nachhaltig Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat zu stärken, betonte der NRW-Justizminister.
Konkret soll ein Abschnitt zu „Straftaten im Amt“ im Strafgesetzbuch neu gefasst werden. Außerdem sollen über eine Änderung im Wehrstrafgesetz auch Soldatinnen und Soldaten abgedeckt werden.
Derzeit besteht laut Justizministerium NRW eine Gesetzeslücke: „Wenn sich Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst momentan in sogenannten geschlossenen Chatgruppen rassistisch, antisemitisch oder fremdenfeindlich äußern, ist das in der Regel straffrei“, heißt es von dort zur Erklärung. Denn sowohl der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) als auch der Straftatbestand des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (86a StGB) setzten ein „Verbreiten” oder eine „Form von Öffentlichkeit” voraus