Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes Rechtswidrig abgeschobener Mann hat kein Rückkehrrecht

Düsseldorf · Ein rechtswidrig abgeschobener Asylbewerber aus dem Kongo hat trotz der illegalen Maßnahme der Behörden kein Rückkehrrecht. So lautet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Das sind die Gründe.

 Ein rechtswidrig in den Kongo abgeschobener Mann hat kein Rückkehrrecht. (Symbolbild)

Ein rechtswidrig in den Kongo abgeschobener Mann hat kein Rückkehrrecht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Julian Stratenschulte
(kag/dpa)
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