Verwaltungsgericht Düsseldorf Lehrerin ignorierte Corona-Maßnahmen - Suspendierung rechtens
Düsseldorf · Eine Grundschullehrerin, die behördlich angeordnete Coronaschutzmaßnamen ignoriert hat, ist zu Recht suspendiert worden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden (Az.: 2 L 490/22).
Laut Schulbehörde hatte die 33-jährige Pädagogin im vergangenen Dezember wiederholt die zwei Mal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich nicht korrekt ausgeführt. Zudem soll sie die Maskenpflicht im Schulgebäude missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.
Die 33-Jährige habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden. Die Entscheidung kann die Lehrerin beim Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten.