Verwaltungsgericht Aachen Verurteilter Terrorhelfer darf abgeschoben werden

Aachen · Ein verurteilter islamistischer Terrorhelfer aus Tunesien darf nach einer Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts abgeschoben werden.

 Ein 42-jähriger Tunesier darf aus Aachen abgeschoben werden - das entschied das Verwaltungsgericht.

Ein 42-jähriger Tunesier darf aus Aachen abgeschoben werden - das entschied das Verwaltungsgericht.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wegen seiner Verurteilung bestehe ein schwerwiegendes öffentliches Interesse, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Aachen am Mittwoch. Außerdem sahen die Richter eine erhebliche Gefahr, dass der 42-jährige Tunesier im Fall einer Entlassung ähnliche Straftaten wiederholen könnte.

Der Angeklagte hatte sogar in Haft versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützer zu gewinnen. Einen Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung lehnten die Richter ab.

Der Tunesier war im Juni 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte laut Urteil Dschihadisten bei der Schleusung geholfen. Der 42-Jährige soll noch vor Verbüßung der Strafe aus der Haft heraus abgeschoben werden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Städteregion Aachen hatte gegen den zuletzt in Aachen lebenden Mann eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil von ihm eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Der Anwalt des Klägers erklärte hingegen, sein Mandant sei geläutert und nicht mehr gefährlich.

In seinen 18 Jahren in Deutschland habe sich der verurteilte Terrorhelfer nicht integriert, nie gearbeitet und immer nur Sozialleistungen bezogen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste.

(mba/dpa)
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