Verkaufsoffene Sonntage in NRW Warum Düsseldorf darf - und Wuppertal nicht

Düsseldorf · Sowohl in Wuppertal als auch in Düsseldorf waren für den 3. Dezember verkaufsoffene Sonntage geplant. In beiden Fällen hat die Gewerkschaft Verdi gegen die Pläne geklagt. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die Düsseldorfer Geschäfte dürfen öffnen, die Wuppertaler nicht.

Kunden in einem Kaufhaus (Symbolfoto).

Kunden in einem Kaufhaus (Symbolfoto).

Foto: dpa, pst lof jol

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf kippte in einem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss die Ladenöffnungspläne in Wuppertal für den 3. Dezember. Dasselbe Gericht hatte dagegen am Vortag in mehreren Düsseldorfer Stadtteilen Öffnungen am 3. Dezember erlaubt. In allen Fällen hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt.

Das Gericht betonte, dass in Düsseldorf die Öffnung bereits am 15. Februar 2017 beschlossen wurde, Verdi aber erst am 17. November vors Gericht zog. Dadurch seien Stadt und Gericht ohne Not unter Druck gesetzt worden. Das Verbot in Wuppertal wurde mit dem Schutz der Sonntagsruhe begründet. Es fehle eine Prognose, dass für einen Besuch der Weihnachtsmarkt der Hauptgrund sei und nicht die Öffnung der Geschäfte.

Die Landesregierung will die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöhen. Bislang ist für eine Sonntagsöffnung ein Anlass notwendig - beispielsweise ein großes Fest oder eine Messe.
Dies soll mit dem neuen Gesetz wegfallen.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort