Prozess in Dortmund Vergewaltigung 18 Tage nach Haftentlassung
Dortmund · Ein 30-jähriger Sexualstraftäter hat gestanden, nur 18 Tage nach seiner Haftentlassung im Oktober 2013 in Dortmund erneut eine Frau vergewaltigt zu haben. Zu der gerade verbüßten Haft war der Mann ebenfalls wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden.
Bei der jüngsten Tat soll er eine Spaziergängerin in ein Gebüsch gezerrt haben und sie zu widerlichen sexuellen Handlungen gezwungen haben. Der Mann legte das Geständnis am Freitag zu Beginn seines Prozesses am Dortmunder Landgericht ab.
Zuvor hatte der 30-Jährige für Aufsehen gesorgt, weil er darauf beharrte, sein Gesicht während der gesamten Verhandlung mit einer Kapuze und einem roten Aktendeckel zu verdecken. "Das bleibt definitiv da", blaffte er, als der Vorsitzende Richter ihn aufforderte, sein Gesicht zu enthüllen. Der Richter ließ ihn schließlich gewähren.
Nach dem Geständnis wird das Opfer aller Voraussicht nach nicht mehr als Zeugin aussagen müssen. Die junge Frau war schon vor der Tat in psychiatrischer Behandlung und lebt seitdem völlig zurückgezogen.
"Sie traut sich alleine nicht mehr aus dem Haus", sagte ihre Mutter während ihrer Vernehmung.
Die Polizei hatte den 30-Jährigen eine Woche nach der Tat in Lünen festgenommen. DNA-Spuren, die am Körper der Frau gesichert werden konnten, sollen den entscheidenden Hinweis auf den Sexualtäter gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft strebt jetzt die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung an.