Vollplayback beim Auftritt Verein aus Aachen will Volksmusiker Heino die Gage kürzen

Aachen · Heino sang bei einem Auftritt in Aachen gar nicht selbst. Dabei sei das vorher ausgemacht gewesen, sagt der veranstaltende Verein. Das Management des Volksmusikers wehrt sich. Voll- oder Halbplayback, das sei Sache des Künstlers.

 Heino sang nur mit Vollplayback, das stößt einem Verein aus Aachen sauer auf.

Heino sang nur mit Vollplayback, das stößt einem Verein aus Aachen sauer auf.

Foto: Nicolas Armer /dpa

 Einen kuriosen Streit um einen Auftritt von Volksmusiksänger Heino (83) im vergangenen September hat ein Verein aus Aachen öffentlich gemacht. Der Auftritt des Sängers beim Sommerfest 2021 habe nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprochen, erklärte der Freizeit- und Erholungsverein Walheim auf seiner Facebook-Seite. Konkret geht es darum, dass Heino zu Vollplayback aufgetreten sei. Sein Management wehrt sich.

Der gemeinnützige Verein wolle nicht hinnehmen, dass Heino einen Halbplayback-Vertrag mit Livegesang vereinbarte, aber „nur einen Vollplaybackauftritt (alles vom Band) hingelegt hat“, hieß es. Man wolle Klage einreichen. Doch die Adressen des Managements seien per Post nicht erreichbar. Der Verein fordert einen Teil der Gage zurück. Man habe eine außergerichtliche Einigung versucht.

Das Management von Heino betonte, es sei immer erreichbar gewesen. Es habe auch einen Briefwechsel zwischen Anwälten der beiden Seiten gegeben. Heino sei nicht Vertragspartner des Vereins. Die „Aachener Zeitung“ hatte darüber berichtet.

Das Management des Künstlers erklärte der dpa weiter, Heino habe bei dem Auftritt jeden Titel gesungen. Wie die Darbietung erfolge, sei Sache des Künstlers. Der Veranstalter habe schon vor dem Auftritt mit Verweis auf die Corona-Lage um eine Reduktion der Gage gebeten. „Es geht rein um monetäre Absichten“, erklärte das Management.

Der Verein ist zuständig für ein Freizeitgelände in Aachen mit Spielplatz, Grillhütten, Beachvolleyball und anderen Angeboten.

(,mabu/dpa)
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