Gerichtsurteil Seebestattung am falschen Ort - Schmerzensgeld für Angehörige

Weil die Asche ihres gestorbenen Ehemannes anders als vereinbart in der Ostsee statt in der Nordsee beigesetzt wurde, hat das Landgericht Bielefeld einer Frau ein Schmerzensgeld zugesprochen. Sie bekommt 2500 Euro.

 Eine Seebestattung mit einem Blumenkranz (Symbolbild)

Eine Seebestattung mit einem Blumenkranz (Symbolbild)

Foto: dpa/Ingo Wagner

Das Urteil erging bereits Anfang Oktober, wie die Verbraucherinitiative Aeternitas am Donnerstag in Königswinter mitteilte. Die Witwe habe glaubhaft nachweisen können, dass sie eine Seebestattung ohne Angehörige in der Nordsee in Auftrag gegeben habe. Als sie erfahren habe, dass der Bestatter die Asche ihres Mannes in der Ostsee beigesetzt habe, habe sie in der Folge aufgrund von Schuldgefühlen an Schlafstörungen und Depressionen gelitten. Das Gericht habe diese psychischen Beeinträchtigungen anerkannt und der Klägerin Recht gegeben. Ihre Forderung von 10.000 Euro habe es jedoch reduziert.

Der Bestatter berief sich laut Aeternitas darauf, dass zwar eine Seebestattung vereinbart, aber kein konkreter Ort beauftragt worden sei. Nach Zeugenbefragungen sei das Gericht jedoch davon überzeugt, dass die Klägerin ausreichend deutlich gemacht habe, dass es ihr im Sinne ihres toten Mannes gerade auf den genauen Ort der Seebestattung ankam. Eine schriftliche Vereinbarung zum Bestattungsort habe nicht vorgelegen.

Um solche Situationen zu vermeiden, empfahl die Verbraucherinitiative, die eigenen Wünsche gegenüber dem Bestattungsunternehmen klar und deutlich zu äußern. Außerdem sollten alle Vereinbarungen möglichst schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus helfe es, eine unbefangene dritte Person zum Beratungsgespräch mitzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden und die geäußerten Wünsche notfalls beweisen zu können.

(top/kna)
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