Urteil rechtskräftig Frau mit Silikonbrüsten darf Polizistin werden

Gelsenkirchen · Sieben Wochen nach dem Prozess um die Eignung einer Frau mit Silikonbrüsten für den Polizeidienst ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rechtskräftig geworden.

Die 33 Jahre alte Krankenschwester aus Dortmund darf sich nun in Nordrhein-Westfalen erneut um eine Stelle bei der Polizei bewerben, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte.

Die Frau war im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen abgelehnt worden. Sie hatte sich hochwertige Implantate hinter dem Brustmuskel einsetzen lassen. Gegen die Ablehnung reichte die Dortmunderin Klage ein.

Ende November 2016 entschieden die Richter auf Grundlage eines Gutachtens der Uniklinik Bonn im Sinne der Frau. Die Gutachter sehen grundsätzlich keine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, dass Silikonbrüste im rauen Polizeialltag bei der Klägerin zur völligen Dienstunfähigkeit führen könnten.

Die beklagte Behörde, das Landesausbildungsamt NRW, legte keine Berufung ein. Dabei hatten die Richter eine Klärung vor einem höheren Gericht angeregt, um allgemein die Lage für Polizistinnen oder Soldatinnen zu prüfen. Nach der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr für den Dienst nicht geeignet.

Aktenzeichen: 1 K 2166/14

(felt/lnw)
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