Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung

Münster · Schwerkranke Patienten mit Sterbewunsch haben kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

 Der Eingang zum Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Der Eingang zum Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Bereits in der Vorinstanz wurden die Klagen von Schwerkranken aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg abgewiesen. Sie fordern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn die Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital, um sich selbst zu töten.

Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vor der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen.

Laut Betäubungsmittelgesetz ist nach Überzeugung des OVG keine Erlaubnis möglich. Der Gesetzgeber habe hier nicht die Nutzung eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gemeint, sondern nur zur Heilung von Krankheiten oder Beschwerden.

(csi/dpa)
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