Urteil in Bonn Zehn Jahre Haft für 18-Jährigen nach Mord an Jugendlicher

Bonn · Eine 17-Jährige wurde im Dezember 2018 tot in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin entdeckt. Vor dem Bonner Landgericht wurde nun das Urteil gegen den 18 Jahre alten Täter verkündet.

Sankt Augustin: 17-Jährige tot in Flüchtlingsunterkunft gefunden - Fotos vom Einsatz
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17-Jährige tot in Sankt Augustin gefunden

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Foto: dpa/Thomas Kraus

Ein 18-Jähriger ist vom Landgericht Bonn am Freitag wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes zur Jugend-Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte eine 17-Jährige in Sankt Augustin getötet hat und entsprach mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.Der Deutsch-Kenianer hat die Schülerin laut Anklage in der Nacht zum 1. Dezember 2018 in seinem Zimmer in der Obdachlosenunterkunft vergewaltigt und erstickt. Die 17-Jährige hatte der Mann tags zuvor in Bonn kennengelernt. In der Nacht begleitete sie ihn in seine Unterkunft, nachdem sie den letzten Zug nach Hause verpasst hatte.

Nach Überzeugung des Gerichts erhoffte sich das Mädchen dort ausschließlich eine Möglichkeit zur Übernachtung. Den tatsächlichen Ablauf in der Nacht, insbesondere den Zeitpunkt der Vergewaltigung, nämlich ob vor oder nach der Tötung des Mädchens, konnten das Gericht letztlich nicht klären. Deshalb sprach das Landgericht von einer versuchten Vergewaltigung.

Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der Täter 19 Jahre alt ist, am ersten Prozesstag hatte er angegeben, dass sein Geburtsdatum nicht richtig sei. Er sei im Juni 2001 in Mombasa geboren worden und nicht zwei Jahre früher, wie es in den Akten steht.

„Das Gericht hat die Höchststrafe verhängt, insofern kann man das Urteil als positiv bewerten“, sagte Gudrun Roth, die als Nebenklägerin die Mutter und die Schwester der 17-Jährigen vertrat. Die Verteidigung, die auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert hatte, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sie hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

(hsr/dpa/epd)
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