Urteil in Bonn Vier Jahre Haft für Missbrauch zweier Zwölfjähriger über Videochat

Bonn · Der Angeklagte hatte zwischen September 2018 und April 2019 mit zwei zwölfjährigen Mädchen per Videochat Kontakt aufgenommen. Weil er sie zu sexuellen Handlungen aufforderte, wurde er jetzt wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt.

Ein Mann schaut sich auf einem Bildschirm das BIld einer Kinderpuppe an. (Symbolbild)

Ein Mann schaut sich auf einem Bildschirm das BIld einer Kinderpuppe an. (Symbolbild)

Foto: Bretz Andreas/Bretz, Andreas (abr)

Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch einen 49-jährigen Angeklagten aus Bornheim wegen schweren Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte zwischen September 2018 und April 2019 mit zwei zwölfjährigen Mädchen per Videochat Kontakt aufgenommen und sie - nachdem er ihr Vertrauen hatte - zu sexuellen Handlungen an sich und untereinander aufgefordert. Das gesamte Geschehen - oft stundenlang - hatte der Angeklagte zudem gefilmt.

Der 49-Jährige, der in kleinen Rollen als Laienschauspieler in Fernsehserien aufgetreten ist, hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden. Allerdings gab es auch genügend Beweismaterial. Bei einer Hausdurchsuchung waren Laptop und Handy des Mannes beschlagnahmt worden, auf denen 3500 Dateien mit kinderpornografischen Inhalt, Fotos, Videos und Chatprotokolle sichergestellt wurden.

Durch das Foto eines missbrauchten sechsjährigen Kindes waren die Ermittler auf den Mann aufmerksam geworden. Der Angeklagte hatte es im September 2018 unverschlüsselt mit dem Facebook-Messenger versandt. Den US-amerikanischen Betreibern des Sozialen Netzwerks war das Foto aufgefallen - sie meldeten es dem BKA.

Bereits 2014 hatte der Angeklagte sich mit einer zwölfjährigen Chatbekanntschaft zum Sex verabredet und ihre Nacktbilder ins Netz gestellt. Dafür war er noch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. „Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter“, sagte der Vorsitzende Richter jetzt. „Wenn Sie nichts an sich tun, kann es sein, dass man Sie irgendwann ganz wegsperren muss.“

(chal/dpa)
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