Statistik für NRW Nur jede zweite Unfallflucht wird aufgeklärt

Düsseldorf · Immer häufiger machen sich Autofahrer auf und davon, wenn sie einen Unfall gebaut haben. Gründe sind vor allem die Angst vor den Konsequenzen und die Bagatellisierung des Unfalls.

 Ein Zettel klemmt hinter einem Scheibenwischer eines Autos.

Ein Zettel klemmt hinter einem Scheibenwischer eines Autos.

Foto: dpa, jew mhe wie

Mal ist es nur eine kleine Delle im Wagen, mal wird ein Fußgänger oder auch ein anderer Autofahrer verletzt, es kommen sogar Menschen ums Leben. Und dennoch steigt die Zahl der Menschen, die sich nach verschuldeten Unfällen in NRW aus dem Staub machen. Warum man das Risiko einer Unfallflucht auf sich nimmt? Nach Ansicht der Polizei haben Autofahrer nach einem Crash vor allem Angst vor den Konsequenzen, viele spielen den Unfall auch herunter. In etwa jedem zweiten Fall haben sie auch nichts zu befürchten: Die Aufklärungsquote liegt bei nur knapp 45 Prozent.

Ob bloßer Sachschaden oder sogar verletzte Menschen: "Klar ist, dass viele antizipieren, dass es Ärger gibt und dass man für den Schaden aufkommen muss", sagt Jan Schabacker, der Sprecher des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste, der zentralen Kommunikationsstelle der Polizei NRW. Auch die Angst, zum Beispiel mit Drogen oder Alkohol im Blut, vielleicht auch ohne Führerschein erwischt zu werden, lässt viele Schuldige vom Unfallort flüchten. Zumal Ärger mit der Versicherung droht.

Seit 2006 ist die Zahl der Unfallfluchten auf 127.605 Fälle gestiegen - bei einer Gesamtzahl von knapp 600.000 Unfällen auf Straßen in Nordrhein-Westfalen. Das entspricht nach Angaben des Innenministeriums einem Zuwachs von knapp 20.000 Fällen. Bei ungefähr 5500 Unfällen wurden in den vergangenen Jahren Menschen verletzt. "Das ist ein Verhalten, das gesellschaftlich inakzeptabel ist", sagt Schabacker.

Unfallflucht - egal wie hoch der Schaden ausfällt - ist immer eine Straftat und wird von der Polizei verfolgt. Die Aufklärungsrate lag im Jahr 2015 allerdings bei nur knapp 45 Prozent. "Umso dankbarer ist man Zeugen, die am Unfallort bleiben", meint Susanna Heusgen, Pressesprecherin der Polizei Düsseldorf.

Werden die Täter erwischt, seien Geldstrafen die Regel, erläutert der Vizepräsident des Verbandes deutscher Verkehrsrechtsanwälte, Marcus Fischer. Zudem gebe es zwei oder bei einem Fahrverbot sogar drei Punkte in Flensburg. Wer dagegen am Unfallort bleibt, hat bei einem Sachschaden nur eine Verwarnung und eine Geldbuße zu befürchten. 2015 wurden ungefähr 6000 Menschen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt, das zeigen die Zahlen des NRW-Statistikamts. Nachdem die Zahl der Verurteilten in den vergangenen drei Jahren gesunken war, stieg sie 2015 wieder an.

Für Schlagzeilen sorgte Ende 2016 vor allem das Urteil in einem besonders schweren Fall: Der sogenannte "Totraser" von St. Augustin wurde wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Im Dezember 2013 hatte der 43-Jährige einen Rentner überfahren und war geflüchtet. Der 74-Jährige war an der Unfallstelle gestorben.

Fluchten bei Unfällen mit Todesfolge seien aber "fast nie" zu beobachten, sagt Burkhard Rick von der Polizei im Rhein-Sieg Kreis. In den Jahren zwischen 2006 bis 2015 kam es pro Jahr zu maximal 21 Verkehrsunfallfluchten mit Todesfällen. 2015 wurden zehn der zwölf Fälle aufgeklärt. Rick erklärt, Unfallflucht "bezieht sich eher auf Rempeleien auf Parkplätzen, sogenannte Bagatellunfälle." Da seien sich viele keiner Schuld bewusst.

Bei Blechschäden sei die Rechtslage für manch einen aber auch nicht so ganz klar, sagt Jan Schabacker. Ein Zettel mit den eigenen Personalien an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos reiche nicht aus, der Verursacher müsse eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Andernfalls hat er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei zu melden, um seine Anschrift, seinen Aufenthaltsort, sowie sein Kennzeichen anzugeben.

(lsa/lnw)
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