Toter Säugling in Gelsenkirchen Jugendamt hatte „keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung“

Gelsenkirchen · Im Fall des getöteten Säuglings in Gelsenkirchen hatte das städtische Jugendamt nach eigenen Angaben keine Hinweise auf Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung.

 Ein Blaulicht auf einem Polizeiauto (Symbolbild).

Ein Blaulicht auf einem Polizeiauto (Symbolbild).

Foto: dpa/Patrick Seeger
(mba/dpa)
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