Toter Säugling in Gelsenkirchen Jugendamt hatte „keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung“

Gelsenkirchen · Im Fall des getöteten Säuglings in Gelsenkirchen hatte das städtische Jugendamt nach eigenen Angaben keine Hinweise auf Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung.

 Ein Blaulicht auf einem Polizeiauto (Symbolbild).

Ein Blaulicht auf einem Polizeiauto (Symbolbild).

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, waren Mutter und Kind nach einem anonymen Hinweis Anfang Dezember 2018 mehrfach besucht und auf eine Gefährdung hin überprüft worden. „Bei den wiederholten angemeldeten und unangemeldeten Besuchen des Jugendamtes konnten keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden“, hieß es.

Die Leiche des drei Monate alten Jungen war am Montag in einer Gelsenkirchener Wohnung gefunden worden. Die Obduktion des Leichnams ergab, dass der Junge an „erheblichen Schädelverletzungen“ starb. Die Polizei geht von einem Verbrechen aus. Tatverdächtig ist die 34 Jahre alte Mutter. Als die Polizisten das Kind fanden, war die Mutter stark alkoholisiert. Sie sitzt in Untersuchungshaft. Mutter und Kind waren nicht in Gelsenkirchen gemeldet.

Wie die Stadt weiter berichtete, habe die Mutter ein vollständig geführtes Heft der Früherkennungsuntersuchungen als auch den Nachweis aller Impfungen für das Kind vorgelegt. „Zudem lagen bei der Mutter keine erkennbaren Hinweise auf den Missbrauch von Suchtmitteln vor.“ Im Januar waren weitere Termine zur Klärung der Meldesituation als auch zur Krankenversicherung der Mutter und des Kindes vorgesehen.

(mba/dpa)
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