NRW Termin für Kommunalwahl wackelt

NRW · Eine Woche vor Beginn der Gerichtsverhandlung gibt es heftige Spekulationen, dass der Verfassungsgerichtshof Münster (VGH) die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl (7. Juni) kippen könnte. SPD und Grüne hatten beim Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht, weil sie das Vorziehen der Kommunalwahl für rechtlich unzulässig erachten.

Anlass der neuerlichen Spekulationen ist ein Schreiben des VGH-Vorsitzenden Michael Bertrams an den Anwalt der Kläger, Martin Morlok (Düsseldorf), vom 7. Januar. Bertrams will darin von Morlok klargestellt haben, dass SPD und Grüne die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl nicht grundsätzlich beanstanden, wohl aber die Vorverlegung der eigentlich erst im Herbst fälligen Kommunalwahl auf Juni.

Wie berichtet, hat dies zur Folge, dass die im Juni gewählten Stadträte und Kreistage erst am 21. Oktober ihre Arbeit aufnehmen können, wenn die Amtszeit der "alten" Räte abgelaufen ist. Dasselbe gilt für die neu ins Amt gewählten (Ober-)Bürgermeister und Landräte: Auch sie müssen sich bis Herbst gedulden.

Bedeutet also Bertrams Brief, dass der Juni-Wahltermin für die Kommunalwahl gekippt wird? "Quatsch. Die Chancen stehen weiter 50 zu 50", so die innenpolitische Expertin der Grünen, Monika Düker, zu unserer Zeitung. SPD-Landeschefin Hannelore Kraft will sich öffentlich gar nicht erst an den Spekulationen beteiligen. Das Schreiben Bertrams an den Anwalt der Kläger sei ein üblicher "verfahrensbegleitender Vorgang", betonte der CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach.

Die Bitte des Richters um Präzisierung sei für einen reibungslosen Verfahrensablauf zwingend nötig und lasse keinerlei Rückschlüsse auf das für Mitte Februar zu erwartende Urteil zu. Auch FDP-Fraktionschef Gerhard Papke rät zur Gelassenheit. Die Nachfrage des VGH-Vorsitzenden sei völlig normal. Insofern seien daraus abgeleitete Schlussfolgerungen "reine "Kaffeesatz-Leserei". NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) will den Vorgang nicht kommentieren. Er selbst wird an der mündlichen Verhandlung nächste Woche nicht teilnehmen. Das sei auch nicht üblich, sagte ein Ministeriumssprecher.

SPD und Grüne halten das Vorziehen der Kommunalwahl für ein unrechtmäßiges taktisches Manöver: Insbesondere die FDP verspreche sich mehr Stimmen, wenn die Kommunalwahl getrennt von der Bundestagswahl stattfinde. Von Anfang an sei es das Ziel gewesen, die Kommunalwahlen nicht, wie es vernünftig wäre, am Tag der Bundestagswahl (27. September) anzusetzen.

Offenbar gibt es aber bereits bei den Regierungsparteien CDU und FDP einen "Plan B" für den Fall, dass Münster die Zusammenlegung untersagen wird. Dann soll voraussichtlich am 30. August gewählt werden (an diesem Wochenende findet in Neuss Deutschlands größtes Schützenfest statt). Knapp einen Monat später sind Bundestagswahlen. CDU und FDP sind sich jedoch einig, die Kommunalwahlen keinesfalls mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Norbert Post, OB-Kandidat der CDU in Mönchengladbach, meint dazu, bei einer Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl würden die lokalen Themen von der Berliner Politik überlagert: "Das kann nicht im Interesse der kommunalen Kandidaten sein."

Josef Hovenjürgen, CDU-Landtagsabgeordneter und Landratskandidat im Kreis Recklinghausen, warnte vor einer Verlegung des Juni-Termins: "Viele Wahlkampf-Veranstaltungsorte sind schon fest gebucht. Bei einer Verlegung würden erhebliche Zusatzkosten entstehen. Auch die Plakatfotos sind auf den Sommer und nicht auf den Herbst abgestimmt."

Der Städte- und Gemeindebund NRW plädiert ebenfalls für die Beibehaltung des Wahltermins im Juni. Die Kosteneinsparung bei einer gemeinsamen Kommunal- und Europawahl liege bei etwa 30 Prozent. Eine Kommune mit 37 000 Einwohnern zahle bei gemeinsamer Wahl 33 000 Euro, eine getrennte Abstimmung koste dagegen 46 000 Euro. Landesweit ist von Einsparungen in Höhe von 42 Millionen Euro die Rede.

(RP)
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