Landgericht Bonn „Sugar-Daddy“-Prozess - Rocker freigesprochen, Haft für Kronzeugin

Bonn · Überraschendes Ende im sogenannten Bonner „Sugar Daddy“-Prozess: Das Landgericht hat am Montag die 26 und 36 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung freigesprochen.

Eine 31-jährige, mitangeklagte Prostituierte, die ursprünglich als Kronzeugin gegen die beiden Männer aus dem Rotlichtmilieu angetreten war, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus muss sie 484.000 Euro an das Erpressungsopfer zurückzahlen.

Nach dem Urteil wurde die Angeklagte, die wegen angeblicher Drohungen aus dem Rockermilieu seit einem Jahr im Zeugenschutzprogramm war, noch im Gerichtssaal verhaftet und in Handschellen abgeführt. Sämtliche Sicherheitsvorkehrungen wurden aufgehoben.

Die Anklage hatte zunächst den beiden Rockern und der Prostituierten vorgeworfen, einen Geschäftsmann erpresst zu haben. Die Frau soll ihn über die Internetplattform „Sugar Daddy“ kennengelernt haben. Danach sollen die Angeklagten das Opfer über einen Zeitraum von zwei Jahren immer wieder unter Druck gesetzt haben.

Letztlich hatten weder Staatsanwalt noch Gericht der Kronzeugin mehr geglaubt: Zu oft habe die 31-Jährige ihre Aussagen im Prozess gewechselt. Was die Erpressung ihres „Sugar Daddys“ anging, habe sie selbst eine entscheidende Rolle gespielt. Ob und was die beiden Mitangeklagten damit zu tun hatten, blieb unklar. Sie sitzen wegen einer anderen Strafsache - dem Vorwurf der Zwangsprostitution minderjähriger Mädchen - allerdings weiterhin in Untersuchungshaft.

(hsr/dpa)
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