Änderungen geplant Streit um Ladenöffnungszeiten

Düsseldorf · NRW plant Änderungen am Ladenschlussgesetz. So könnten die vielen Ausnahmen für den Verkauf an Sonntagen gekappt werden. "Hier herrscht regelrechter Wildwuchs", hieß es am Rande einer Kabinettssitzung mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Entschieden ist aber noch nichts. Das Kabinett nahm lediglich einen Bericht des Wirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen der bisherigen Regelung zur Kenntnis. Dieser Bericht, der unserer Zeitung vorliegt, soll jetzt dem Landtag zur Beratung zugeleitet werden.

Kritik an dem von Schwarz-Gelb 2006 liberalisierten Ladenöffnungsgesetz (LÖG) kommt demnach vor allem von Kirchen und Gewerkschaften. Sie monieren die verlängerten Öffnungszeiten an Werktagen sowie eine "übermäßige Inanspruchnahme der Sonn- und Feiertagsöffnungen".

Denkbar ist eine Rückkehr zu der früheren Regelung, wonach zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten am ersten (und nicht wie jetzt am zweiten) Feiertag verkauft werden darf. Zu den Änderungsvorschlägen gehört auch eine genaue Definition der Warensortimente für Gartencenter, Tankstellen, Bahnhöfe und Kurorte. Es gibt auch Stimmen, die ein Verkaufsverbot von Alkohol am Abend fordern.

Laut dem Bericht, der auf einer Umfrage unter Kommunen, Händlern und Konsumenten beruht, ist die Umsatzentwicklung nach Öffnung der Ladenschlusszeiten relativ stabil geblieben. Die längeren Öffnungszeiten würden jedoch wenig genutzt. Am stärksten war das Interesse zwischen 18 und 20 Uhr beim Kauf von Lebensmitteln. Lutz Lienenkämper (CDU) will von einer Änderung nichts wissen. Das LÖG habe sich bewährt. "Deshalb Finger weg von den Öffnungszeiten", fordert der CDU-Politiker.

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