Flüge, Bahnen, Züge, Busse, Schule, Tunnel Wie der Doppel-Streik am Montag NRW trifft

Düsseldorf · Der Fern- und Regionalverkehr der Bahn sowie der Nahverkehr stehen still. Der ADAC erwartet viele Staus, vor allem auf vier NRW-Autobahnen. An den Flughäfen Düsseldorf und Köln drohen Hunderte Flüge auszufallen. Kinder müssen zur Schule. Welche Tunnel in Düsseldorf geöffnet sind.

Die Rheinbahn wurde in dieser Tarifrunde schon oft bestreikt.

Die Rheinbahn wurde in dieser Tarifrunde schon oft bestreikt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Für Pendler, Schüler und Passagiere kommt es nun knüppeldick: Am Montag (27. März 2023) wollen die Eisenbahner-Gewerkschaft EVG und Verdi das Land in einem Doppelstreik von null bis 24 Uhr lahmlegen. Bei Verdi geht es um den Tarifvertrag für Bund und Kommunen, bei der EVG um einen Vertrag für Bahn-Unternehmen.

Fotos: Warnstreik in NRW geht weiter - so war es am Montag
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So lief am Montag der Streik im Nahverkehr in NRW

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Fern- und Regionalverkehr

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Die EVG ruft die 230.000 Beschäftigten aller Eisenbahn-Unternehmen für den 27. März zu einem Warnstreik auf. So gut wie kein Eisenbahnverkehr werde möglich sein, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Der Fernverkehr wird am Montag komplett eingestellt. „Auch im Regional- und S-Bahnverkehr von DB Regio werden keine Züge fahren“, stellte die Deutsche Bahn klar. Ob im Laufe des Montagnachmittags im Regionalverkehr Verbindungen aufgenommen würden, hänge vom Streikverlauf ab. Die Bahn will den Güterverkehr zurückhalten, um später den Betrieb wieder rasch anfahren zu können. Die Unternehmen National Express und Rhein-Ruhr-Bahn sind zwar nicht direkt vom Arbeitskampf betroffen, aber: „Da es in den Stellwerken zu Streiks kommen kann, muss auch auf den von National Express bedienten Linien mit Ausfällen gerechnet werden“, erklärte der Betreiber. Damit nicht genug: „Auch am Dienstag werden noch zahlreiche Züge durch Nachwirkungen des Streiks bedingt ausfallen“, so die Bahn. Sie bietet Fahrgästen an, mit dem für den 27. oder 28. März gekauften Tickets später zu fahren: Sie können ihr bis zum 23. März gebuchtes Ticket für den Fernverkehr bis einschließlich 4. April flexibel nutzen, erklärt die Bahn. Weitere Informationen gibt es unter www.bahn.de/sonderkulanz.

Komplett stillstehen werden zudem Züge der Nordwestbahn in Ostwestfalen. Das Unternehmen, das unter anderem Regionalbahnen in Osnabrück, Bielefeld und Paderborn betreibt, teilte am Donnerstagabend mit, dass es ebenfalls von den Arbeitsniederlegungen betroffen ist. „Sämtliche Züge fallen somit aus“, heißt es weiter. Aktuell arbeite die Nordwestbahn an der Umsetzung ihres Notfallkonzepts. Vorgesehen sei ein Ersatzverkehr durch Busse. Ob und welche Verbindungen damit ersetzt werden können, ist demnach noch offen.

Nahverkehr

Verdi wird am Montag ganztägig den Nahverkehr in NRW bestreiken. Damit sind etwa die Rheinbahn in Düsseldorf, die KVB in Köln, die Unternehmen am Niederrhein und im Ruhrgebiet blockiert. So fahren bei der Rheinbahn weder U-Bahnen noch Straßenbahnen, und nur ganz wenige Buslinien. Betroffen ist das gesamte Netz, also die Stadt Düsseldorf, der Kreis Mettmann, die Stadt Meerbusch und die Verbindungen nach Duisburg, Krefeld, Neuss und Ratingen. Abo-Kunden können nicht auf eine Erstattung für Streiktage hoffen: „Eine Erstattung im Zusammenhang mit Streiks wird in den Beförderungsrichtlinien ausgeschlossen“, so der Rheinbahn-Sprecher. Das gilt auch für andere Unternehmen. Die Rheinbahn sperrt arbeitswillige Mitarbeiter nicht direkt aus: „Kolleginnen und Kollegen, die es zum Arbeitsplatz schaffen, können dort auch arbeiten“, sagt der Sprecher. Aber: Wer es nicht zur Arbeitsstätte schafft, nimmt unbezahlten Urlaub. Homeoffice sei an Streiktagen nicht möglich, sagt der Sprecher.

Flughäfen

Verdi ruft Beschäftigte an allen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sowie in Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern zum Ausstand auf. Am Flughafen Düsseldorf sind am Montag regulär rund 330 Starts und Landungen geplant. „Der Streik wird zu vielen Flugstreichungen führen“, sagte die Sprecherin.  Man empfehle allen Passagieren, sich bei Airline oder Veranstalter zu erkundigen, ob ihr Flug stattfindet. Um die Kontrollen zu beschleunigen, sollte das Handgepäck auf ein Minimum reduziert werden. Auch in Köln/Bonn werden massive Ausfälle erwartet. Der Flughafenverband ADV geht davon aus, dass bundesweit 380.000 Passagiere ihren Flug nicht antreten können. „Das hat nichts mehr mit einem Warnstreik zu tun. Vielmehr ist es der Versuch, per Generalstreik französische Verhältnisse in Deutschland einziehen zu lassen“, sagte ADV-Chef Ralph Beisel.

Tunnel und Schifffahrt

Verdi will selbst Schifffahrtsbetriebe in NRW bestreiken, was die kommunalen Häfen und Schleusen betrifft, sowie die Autobahngesellschaft. „Wir werden auch bestimmte Tunnel in den Blick nehmen“, sagte Verdi-Vizechefin Christine Behle. Befürchtungen, dass es zu Tunnelsperrungen etwa im Elbtunnel kommen könnte, wies die Autobahngesellschaft dagegen zurück und erinnerte an Notdienstvereinbarungen.

Entwarnung gibt es für die Tunnel in Düsseldorf: „Die drei Tunnel im Stadtgebiet (Rheinufertunnel, Rheinalleetunnel, Kö-Bogen-Tunnel), die der Verantwortung der Stadt Düsseldorf unterliegen, bleiben am Montag geöffnet“, erklärte der Sprecher der Landeshauptstadt. Der Tunnel A46/Universitätsstraße liege in der Verantwortung der Autobahn GmbH. Diese habe bereits vor dem Wochenende mitgeteilt, dass keine Tunnel geschlossen werden.

Schulen

Schülerinnen und Schüler sind trotz des Streiks verpflichtet, am Montag zur Schule zu kommen - sofern es nicht schuleigene Besonderheiten gibt. Das NRW-Schulministerium betont, dass bei vorab angekündigten Ereignissen wie einem Nahverkehrs-Streik weiter Schulpflicht besteht. „Gleichwohl kann die Dimension des Streiks die Eltern vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und dazu führen, dass der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird. Den Schulleitungen ist anzuraten, in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen“, erklärte der Sprecher des Ministeriums.

Wo der ADAC am Montag Stau vorhersagt

Der ADAC befürchtet für NRW schwere Verkehrsbehinderungen rund um Köln und im Ruhrgebiet. Das gilt vor allem für die A 40 zwischen Duisburg und Essen, wie der ADAC-NRW-Sprecher Thomas Müther der dpa sagte. „Die A40 gehört zu den staugeplagtesten Autobahnen in NRW. Nirgendwo in NRW gibt es mehr Staukilometer je Autobahnkilometer als zwischen Duisburg und Essen“. Staus seien außerdem am Kölner Autobahnring auf den Autobahnen 1, 3 und 4 zu befürchten. „Durch die jüngsten Streiks gab es in den Städten mehr Autoverkehr als sonst. Sollten jetzt auch noch die meisten Bahnpendler auf das Auto umsatteln, wird sich das deutlicher auf den Autobahnen bemerkbar machen“, sagte Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC.

Und so geht es bei den Verhandlungen weiter

Verdi und der Beamtenbund verhandeln seit Wochen über einen Tarifvertrag für die 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Am Montag startet die dritte Runde. Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber ein Plus von 500 Euro. Die Verhandlungsrunde läuft bis Mittwoch. Gibt es kein Ergebnis, drohen weitere Streiks an Flughäfen und im Nahverkehr.

Die EVG verhandelt mit bundesweit 50 Bahn- und Busunternehmen. Die EVG fordert Lohnerhöhungen von insgesamt zwölf Prozent, mindestens aber 650 Euro als „soziale Komponente“. Ende April gehen die Verhandlungen weiter. Immerhin: Die EVG schließt Warnstreiks über Ostern aus. „Es wird über Ostern keine Streiks geben“, sagte ein Sprecher.

Sind die Streiks zulässig?

Der Arbeitsrechtler Yannik Beden betont, dass die Gewerkschaften sich auf unbekanntem Terrain bewegen:  Es sei ein Novum, dass zwei Gewerkschaften ihre Arbeitskampfmacht auf diese Art bündeln. Der Kölner Jurist mahnte: „Grundsätzlich unterliegt jeder Streik dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, er darf nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen.“ Die Arbeitgeber könnten vor Gericht ziehen: „Sowohl eine Untersagung eines Streiks insgesamt als auch eine Untersagung einzelner Streikexzesse können Gegenstand einstweiliger Verfügungen sein.“ Beden betonte aber auch: „Für eine Untersagung hängen die Trauben arbeitsrechtlich hoch: Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich garantiert.“

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