Musterklage eingereicht Steuerzahlerbund hofft auf neue Berechnung der Abwassergebühren in NRW

Es kann sich lohnen, Einspruch gegen die Abwasser-Gebühren-Bescheide einzulegen, meint der Steuerzahlerbund. Er wirft Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, mit zu hohen Abwassergebühren ihre Haushalte zu finanzieren.

 Eine handelsübliche Wasseruhr. (Symbolfoto)

Eine handelsübliche Wasseruhr. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Mit den Gebühren würden Überschüsse erwirtschaftet und für allgemeine Aufgaben eingesetzt, kritisierte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW, Rik Steinheuer, am Donnerstag. Das sei aber nicht Aufgabe der Gebührenzahler.

So habe etwa die Stadtentwässerung Dortmund für 2020 knapp 18 Millionen Euro Gewinn ausgeschüttet, sagte Steinheuer. In diesem Jahr sollen es knapp 19 Millionen Euro sein. Das sei möglich, weil die Kommunen das in Kanalisation und Klärwerke investierte Geld viel zu hoch verzinsen dürften, bemängelte er.

Für 2021 sei nach der bisherigen Rechtssprechung ein kalkulatorischer Zinssatz von bis zu 5,92 Prozent zulässig. Das sei in der aktuellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern, sagte Steinheuer. Der hohe Zinssatz komme zustande, weil ein Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre gebildet werde. Gebührentreibend sei auch, dass die Kommunen die Abwasseranlagen nach den höheren Wiederbeschaffungszeitwerten statt der niedrigeren Anschaffungswerten abschreiben dürften.

Der Steuerzahlerbund unterstütze deshalb die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. „Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung in diesem Jahr erfolgt und dass alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden, ihre Kalkulationsgrundlagen zu überarbeiten“, sagte Steinheuer. Die Gebührenzahler sollten deshalb jetzt schon Widerspruch gegen ihren Gebührenbescheid für 2021 einlegen. Die Gebühren müssten aber zunächst in voller Höhe bezahlt werden.

Der Städte- und Gemeindebund wies die Kritik zurück. Vorwürfe, die Kommunen seien bei Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus, entbehrten jeder Grundlage, sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Bau und Betrieb von Kanalnetzen seien aufwendig. Ihre Finanzierung müsse verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Die Rechtsprechung habe durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stünden.

(bsch/dpa)
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