72-jährige Stalkerin vor Gericht Gutachter diagnostizieren "Liebeswahn"

Arnsberg · "Ich habe ihn 2000 zufällig getroffen. Es hat mich wie ein Blitz erwischt. Ich wusste ja nicht, dass er der Pastor ist." Eine 72-jährige Stalkerin muss sich vor Gericht verantworten, weil sie über Jahre einen Geistlichen belästigt. haben soll. Ihr droht Haft.

 Das Amtsgericht in Meschede verurteilte die 72-Jährige im März 2014 zu 14 Monaten Haft.

Das Amtsgericht in Meschede verurteilte die 72-Jährige im März 2014 zu 14 Monaten Haft.

Foto: dpa, mg jhe kat soe

Sie schreibe ihm SMS, E-Mails und Liebesbriefe in denen sie ihre Sex-Fantasien schildere, schicke Blumen und mache anzügliche Geschenke - oft in Form von Phallussymbolen.Die 72-Jährige steht in diesen Tagen vor dem Landgericht in Arnsberg. Sie soll seit 14 Jahren einen Priester verfolgt und belästigt haben.

 Pastor Michael Hammerschmidt führt Buch über die Vorfälle.

Pastor Michael Hammerschmidt führt Buch über die Vorfälle.

Foto: dpa, mg hpl

Die Frau wurde bereits 2014 vor dem Amtsgericht Meschede in erster Instanz zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt (Az: II-1 Ns 4/14). Angeklagte wie Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren will die Kammer nun klären, ob die Frau schuldfähig ist und ob sie gegebenenfalls in der Psychiatrie untergebracht werden soll.

Am ersten Verhandlungstag hatten am Donnerstag vier Psychiater ihre Einschätzung abgegeben. Drei Gutachter sahen in dem Verhalten der Frau einen stark krankhaften Wahn in Form eines "Liebeswahns" und kamen zu dem Schluss, dass ihre Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht gegeben sei.

Auch der vierte Gutachter räumte - anders noch als im erstinstanzlichen Verfahren - ein, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit der Angeklagten eingeschränkt sein könnte. Zudem diagnostizierte er eine Persönlichkeitsstörung der Frau. Überdies widersprach er einem seiner Kollegen, wonach eine schon vor Jahren begonnene Demenz sich ausgeweitet habe und den Wahn verstärke. Einig sind sich alle Gutachter, dass eine psychiatrische Unterbringung nicht zielführend wäre und damit auszuschließen sei.

Nach Aussagen des katholischen Geistlichen ist es auch seit der erstinstanzlichen Verurteilung regelmäßig und in gleichgebliebener Häufigkeit zu Nachstellungen gekommen. So rufe ihm die Frau auf der Straße Obszönitäten und sexuelle Angebote hinterher und laufe "halbnackt" in Reizwäsche durch den Garten des Pfarrhauses der Sankt-Nikolaus-Gemeinde in Meschede, erzählte der 61-Jährige.

Oft dekoriere sie den Vorgarten auch. Mit "Blumen, Rosen, Luftballons, auf die ich schreibe ,Ich liebe Dich', oder auch Möhren und Gurken", erzählt die Angeklagte vor Gericht freimütig. Zwar sind in der Vergangenheit bereits mehrere Kontaktverbote ausgesprochen worden, und die Angeklagte ist schon mehrfach in therapeutischer Behandlung gewesen. An ihrem Verhalten hat sich aber offenbar nichts verändert.

Während der Verhandlung räumte die Sauerländerin die Nachstellungen pauschal ein und beteuerte ihre "Liebe" zu dem Geistlichen. Vor einem Jahr schilderte sie dem Gericht in Meschede bereits, wie sie den Geistlichen kennengelernt habe: "Ich habe ihn 2000 zufällig getroffen. Es hat mich wie ein Blitz erwischt. Ich wusste ja nicht, dass er der Pastor ist."

Bei einem Freispruch der Angeklagten gebe es für ihn keine andere Möglichkeit, als die Stalkerin weiter zu ertragen, sagte der 61-jährige Priester. Eine etwaige Versetzung durch das zuständige Erzbistum Paderborn komme für ihn nicht in Frage. Das würde das Problem nicht lösen, da er sicher sei, dass die Angeklagte im hinterherziehe. Laut Gericht leidet der Geistliche aufgrund der Nachstellungen an Bluthochdruck, zudem habe er nervlich bedingte Darmbeschwerden. "Ich weiß nie, wann sie zuschlägt", sagte der Pfarrer.

Für Experten ist der Fall der liebeskranken Seniorin nicht ungewöhnlich. Insbesondere Priester würden häufiger als Opfer auserkoren, weil diese Liebe unerwidert bleibe. Bei den meisten Stalking-Fällen gebe es aber eine reale Beziehung zwischen Täter und Opfer. Meist würden Ex-Partner, Arbeitskollegen oder Bekannte gestalkt, sagt Stalking-Fachmann Jens Hoffmann aus Darmstadt. Allein in NRW würden jährlich mehr als 6000 Anzeigen mit mehr als 5000 Tatverdächtigen aufgenommen, heißt es beim Landeskriminalamt. Bundesweit gab es im Jahr 2014 fast 22.000 polizeilich registrierte Stalking-Fälle.

Eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg wird für den zweiten Verhandlungstag am kommenden Mittwoch erwartet. Bis dahin bleibt weiter offen, ob die Frau in Haft muss.

(RP/kna)
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