„Land benachteiligt sie“ Städtetag NRW klagt wegen Finanzgesetz gegen Land NRW

Münster · Acht kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Städte wehren sich damit gegen eine für sie vorliegende Benachteiligung.

Der Städtetag NRW sieht sich bei der Beteiligung an Landesmitteln benachteiligt. (Symbolbild)

Der Städtetag NRW sieht sich bei der Beteiligung an Landesmitteln benachteiligt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Acht kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unterstützt wird die Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2022 vom Städtetag NRW. Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal klagen stellvertretend für alle kreisfreien Städte in NRW wegen einer Ungleichbehandlung im kommunalen Finanzausgleich des Landes. Den Eingang der Klage bestätigte am Dienstag ein Gerichtssprecher. Wann die Beschwerde verhandelt wird, ist noch offen.

„Die Städte wehren sich dagegen, dass das Land sie bei der Verteilung von Landesmitteln benachteiligt. Das Land tut so, als ob diese Städte aus freien Stücken höhere Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer festlegen können, nur weil sie kreisfrei sind. Das hat zur Folge, dass ihnen mehr eigene Steuereinnahmen zugerechnet werden als dem ländlichen Raum“, sagte Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur zum Grund der Verfassungsbeschwerde. Die Kläger erhalten dadurch weniger Schlüsselzuweisungen und müssten mehr Landschaftsumlage zahlen, sagte der Geschäftsführer des NRW-Städtetages weiter. Das sei nicht akzeptabel, zumal das Land bei der Verteilung den Bedarf und die hohe oder geringe Steuerkraft berücksichtigen müsse.

Laut NRW-Städtetag hat der Gesetzgeber mit dem GFG 2022 bei der Ermittlung der Steuerkraft erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden, obwohl die Schlüsselzuweisungen einheitlich bestimmt werden. Das führe laut Städtetag zu einer Umverteilung von 110 Millionen Euro von den Kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Kommunen.

Es sei zwar richtig, dass die kreisfreien Städte im Schnitt höhere Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer nehmen als kreisangehörige Gemeinden. Die Städte seien aber durch steigende Ausgaben dazu gezwungen worden. Verschuldete Kommunen seien von der Kommunalaufsicht angehalten worden, die Hebesätze zu erhöhen, argumentiert der Städtetag.

(kag/dpa)
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