Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Städtetag will Recht auf Betreuung im NRW-Koalitionsvertrag festhalten

Düsseldorf · Ab 2026 greift bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Städtetag fordert, diesen verbindlich im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag zu verankern.

 Der Städtetag fordert, den bundesweit greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch im NRW-Koalitionsvertrag festzuhalten (Archivbild).

Der Städtetag fordert, den bundesweit greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch im NRW-Koalitionsvertrag festzuhalten (Archivbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Städte benötigten schnellstens Planungssicherheit, sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

„Es muss jetzt begonnen werden, die Schulräume zu erweitern. Sonst kann der Rechtsanspruch im Jahr 2026 nicht erfüllt werden.“ Für Investitionen in den Ganztag benötigten die Städte unbürokratisch Fördermittel von Land und Bund. „Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, brauchen wir nach einer Schätzung des Deutschen Jugendinstituts rund 260 000 neue Betreuungsplätze in NRW“, erläuterte Dedy. „Das ist ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten.“

Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr beschlossen, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab 2026 stufenweise einzuführen. In NRW sind derzeit Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und Grünen in der Schlussphase.

(toc/dpa)
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