Prinzip "Privat vor Staat" Stadtwerke befürchten ihren Ruin

Prinzip "Privat vor Staat" · Die Stadtwerke in NRW befürchten ihren "Tod auf Raten", doch auch die Proteste von 20.000 Bediensteten haben nichts genützt. Die CDU-/FDP-Koalition bleibt hart: Änderungen am Regierungsentwurf für das neue Gemeindewirtschaftsrecht (§ 107 der Gemeindeordnung) wird es nicht mehr geben. Das hat am Dienstag die FDP und – bei etwa einem Dutzend Gegenstimmen – auch die CDU-Landtagsfraktion so beschlossen. Etliche Unionspolitiker hatten sich, nicht zuletzt auf Druck der eigenen Parteibasis, bis zuletzt für für Abmilderungen zugunsten der städtischen Betriebe eingesetzt.

Die Stadtwerke in NRW befürchten ihren "Tod auf Raten", doch auch die Proteste von 20.000 Bediensteten haben nichts genützt. Die CDU-/FDP-Koalition bleibt hart: Änderungen am Regierungsentwurf für das neue Gemeindewirtschaftsrecht (§ 107 der Gemeindeordnung) wird es nicht mehr geben. Das hat am Dienstag die FDP und — bei etwa einem Dutzend Gegenstimmen — auch die CDU-Landtagsfraktion so beschlossen. Etliche Unionspolitiker hatten sich, nicht zuletzt auf Druck der eigenen Parteibasis, bis zuletzt für für Abmilderungen zugunsten der städtischen Betriebe eingesetzt.

Doch vergebens. Es bleibt dabei, dass kommunale Unternehmen künftig nur noch dann auf neuen Geschäftsfeldern tätig werden dürfen, wenn dafür ein "dringender öffentlicher Zweck" vorliegt und private Firmen die Aufgabe "nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich" erledigen können.

Für den Bereich der "Daseinsvorsorge" (Energie, Wasser, Abwasser , ÖPNV und Telekommunikationsnetz) gilt diese doppelte Hürde aber nicht, weil hier von vornherein ein öffentlicher Zweck unterstellt wird. Stadtwerken soll es auch künftig erlaubt sein, sich in diesen Bereichen über die kommunalen Grenzen hinaus um Neukunden zu bemühen, so die beiden Fraktionschefs Helmut Stahl (CDU) und Gerhard Papke (FDP) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Die Rede ist von einer "dynamischen Entwicklungsgarantie". Allerdings müsse sie in Bezug zum Heimatmarkt stehen, heißt es.

Können sich die Stadtwerke aus NRW künftig an einem Neubauprojekt in Heidelberg beteiligen? Darauf gibt es offenbar noch keine klare Antwort. Stahl und Papke verwiesen auf die Kommunalaufsicht. Letztlich, so heißt es auch, werden künftig wohl die Gerichte über strittige Projekte zu entscheiden haben. Beide betonten, dass es für bereits vorhandene Betätigungen einen Bestandsschutz gebe.

Was also steckt hinter der monatelangen Auseinandersetzung um den Paragrafen 107? Es ist das Prinzip "Privat vor Staat", mit dem beide Regierungsparteien ernst machen wollen. Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft haben die Kommunen bundesweit von 1999 bis 2004 ihre Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Betätigung um fast elf Prozent auf 8,8 Milliarden Euro steigern können. In NRW war sogar ein Anstieg um 21,4 Prozent zu verzeichnen. Diese Zahl stimme nachdenklich, so Papke. Mit der Neufassung des § 107 werde es in NRW die bundesweit marktwirtschaftlichste Regelung geben. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Stadtwerke Spaßbäder mit einem breiten Serviceangebot betreiben, Partyservice und Kochkurse anbieten oder Autovermietung (Car-sharing) betrieben.

Die nordrhein-westfälische SPD hat für die Verschärfung des § 107 kein Verständnis. Gewinne sollten privatisiert werden, während die Gemeinden nur das machen dürften, was Verluste einbringt, so der SPD-Politiker Ralf Jäger: "Die Folge sind eine Verschlechterung der Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge und/oder Gebührenerhöhungen."

(RP)
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