Gefährlicher Schulweg Wegberg muss Mädchen kein Busticket bezahlen

Münster/Wegberg · Die Stadt Wegberg muss nicht für ein Busticket für eine Schülerin aufkommen. Die Eltern hatten geklagt, weil sie den Schulweg für zu gefährlich halten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

 Kinder im Straßenverkehr (Symbolfoto).

Kinder im Straßenverkehr (Symbolfoto).

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Schulweg ist teilweise schlecht beleuchtet und die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Tochter - trotzdem muss die Stadt Wegberg einer Schülerin kein Busticket zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch.

Zwar äußerten die Richter Verständnis für die subjektiv empfundene Sorge der Eltern um ihre Tochter. Jedoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht. So könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlampe behelfen. Eine Revision gegen die Entscheidung ließen die Richter nicht zu.

So regelt es das Gesetz

Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegekosten zur Schule nur für längere Strecken ersetzen. Eine Ausnahme: Ist der Schulweg besonders gefährlich, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken von unter zwei Kilometern übernommen werden.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen der Familie noch Recht gegeben und die Stadt Wegberg verpflichtet, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/16 zu zahlen.

(sef/dpa)
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